Urheberrecht Urheberrecht: Mario Barth verliert T-Shirt-Streit

Düsseldorf/dpa. - Eine entsprechende Klage Barths wies das DüsseldorferLandgericht am Mittwoch ab. Der Slogan sei nicht schutzfähig, sonderneine «allgemeine Lebensweisheit», befand das Gericht. Barth hatteT-Shirts mit der Aufschrift verkauft und war gegen einen weiterenHersteller vorgegangen. Die T-Shirts seien nicht so ähnlich, dass voneiner Nachahmung gesprochen werden könne, befand das Gericht. Zudemsei Barth nicht der Schöpfer des Slogans. So sei der Spruch inMundart zuvor schon Motto des Düsseldorfer Karnevals gewesen: «Nitquake - make».