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Über 400.000 Euro Schaden Untreue gegen eigene Firma - Geschäftsführer verurteilt

Ausgerechnet ihre eigene Firma haben zwei frühere Geschäftsführer eines Ofenherstellers betrogen, indem sie Ware unter der Hand verkauften. Nun wurden sie wegen Untreue verurteilt.

Von dpa 21.05.2025, 15:18
Zwei frühere Geschäftsführer eines Ofenherstellers sind wegen Untreue verurteilt worden. (Archivbild)
Zwei frühere Geschäftsführer eines Ofenherstellers sind wegen Untreue verurteilt worden. (Archivbild) Friso Gentsch/dpa

Osnabrück - Das Landgericht Osnabrück hat zwei frühere Geschäftsführer eines Ofenherstellers wegen gemeinschaftlicher Untreue verurteilt. Die beiden Männer, die heute 86 und 60 Jahre alt sind, haben nach Überzeugung des Gerichts über einen Zeitraum von drei Jahren mindestens 252 Kaminöfen und -Einsätze unter der Hand gegen Barzahlungen für rund die Hälfte des eigentlichen Preises verkauft. Der Schaden für das Unternehmen habe mindestens 410.000 Euro betragen, sagte ein Gerichtssprecher. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 86-jährige Firmengründer wurde zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt, außerdem zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 2.000 Euro - der Angeklagte verfüge über ein Monatseinkommen von 60.000 Euro, erklärte der Gerichtssprecher. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr beantragt.

Geld untereinander aufgeteilt

Der 60-Jährige wurde zu einer ebenfalls auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine um vier Monate längere Strafe gefordert, die Verteidigung eine Strafe von weniger als einem Jahr.

Die beiden Angeklagten sollen das Geld aus den Verkäufen der Öfen untereinander aufgeteilt haben. Der ältere Angeklagte sei aus Sicht der Kammer die leitende Kraft gewesen, erklärte der Gerichtssprecher. Der Jüngere habe ihm zuverlässig gehorcht. Ein Geschäftsleiter des Unternehmens habe die illegalen Verkäufe aufgedeckt und eine Selbstanzeige beim Finanzamt abgegeben. Dabei habe der jüngere Angeklagte mitgewirkt.