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Unterschiedliche Regelungen Unterschiedliche Regelungen: Fahrradhelm-Pflicht in Europa

17.06.2014, 10:43
Fahrradhelme schützen, sie sind aber keine Pflicht.
Fahrradhelme schützen, sie sind aber keine Pflicht. dpa Lizenz

Finnland schreibt als einziges Land generell einen Schutzhelm beim Radeln vor. Andere Staaten haben eine situative oder altersabhängige Fahrradhelm-Pflicht.

In der Slowakei und in Spanien müssen laut dem ACE alle Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften einen Helm tragen. Für Spanien gilt die Einschränkung, dass der Kopfschutz auf langen Steigungen oder bei hohen Temperaturen abgesetzt werden darf. In Litauen und Tschechien besteht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine generelle Helmpflicht, in Estland und Kroatien für unter 16-Jährige, in Island, Schweden, der Slowakei und Slowenien für unter 15-Jährige. Österreich schreibt den Fahrradhelm für Kinder unter 12 Jahren vor.

Die meisten Länder ahnden Verstöße gegen die Fahrradhelm-Pflicht dem ACE zufolge nicht. Bußgelder werden in Kroatien (40 Euro), Schweden (rund 55 Euro) und Spanien (90 Euro) erhoben.
Einige Staaten bestehen bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen darauf, dass Radler eine Warnweste oder reflektierende Kleidung tragen. Dazu zählen Estland, Frankreich, Italien, Litauen, Malta, die Slowakei, Spanien und Ungarn. (dpa)