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Trunkenheit im Verkehr Trunkenheit im Verkehr: Polizei darf Blutprobe ohne Richter entnehmen lassen

25.07.2014, 06:29
Eine Blutprobe wird begutachtet.
Eine Blutprobe wird begutachtet. dapd Lizenz

Düsseldorf - Wenn nachts kein Richter greifbar ist, darf die Polizei angetrunkenen Autofahrern auch ohne richterliche Genehmigung Blut abnehmen lassen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht entschieden und einen Anwalt wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Außerdem darf er mindestens sechs Monate lang kein Auto lenken. Der Dresdner Anwalt hatte sich darauf berufen, dass ihm die Blutprobe ohne richterliche Anordnung entnommen worden war und hatte gegen deren Verwendung als Beweismittel protestiert. (dpa)