Polizeieinsatz vor drei Jahren Tod nach Polizeieinsatz: Ombudsstelle fordert Entschuldigung
Nach einem Polizeieinsatz in Berlin vor drei Jahren fiel ein Schwarzer, psychisch kranker Mann ins Koma und starb im Krankenhaus. Die zuständige Ombudsstelle beanstandet das Verhalten der Polizei.

Berlin - Drei Jahre nach einem Polizeieinsatz in Berlin-Spandau, bei dem ein Schwarzer, psychisch kranker Mann das Bewusstsein verloren hatte und später gestorben war, hat die zuständige Ombudsstelle eine formelle Beanstandung gegenüber der Polizei ausgesprochen. Die Durchführung des Einsatzes habe gegen das Diskriminierungsverbot im Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verstoßen, teilte die bei der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales angesiedelte Ombudsstelle mit.
Gleichzeitig veröffentlichte sie die Ergebnisse ihrer Ermittlungen im Rahmen eines Ombudsverfahrens, das auf die Beschwerde des Bruders des 64-jährigen Mannes eröffnet wurde.
Dieser litt unter einer paranoiden Schizophrenie, lebte in einem betreuten Wohnheim für wohnungslose Menschen und sprach kein Deutsch. Er sollte nach einem Gerichtsbeschluss in eine geschlossene psychiatrische Abteilung kommen. Die Betreuungsbehörde bat die Polizei um Vollzugshilfe. Bei dem Einsatz am 14. September 2022 verlor der Mann das Bewusstsein und starb am 6. Oktober 2022.
Ombudsstelle kritisiert Polizei für mangelnde Vorbereitung
Der Einsatz hätte in dieser Form nicht stattfinden dürfen, sagte die Leiterin der LADG-Ombudsstelle, Doris Liebscher. „Und er hätte zu einem früheren Zeitpunkt abgebrochen werden müssen.“ Nach Einschätzung der Ombudsstelle gab es schwerwiegende Pflichtverletzungen in der Planung und Durchführung des Einsatzes.
Er sei nicht ausreichend vorbereitet gewesen, es sei kein Dolmetscher und keine externe psychiatrische Hilfe hinzugezogen worden. Einen Hinweis auf Diskriminierung sieht die Ombudsstelle sowohl mit Blick auf die Behinderung des Mannes als auch auf mangelnde Rücksicht auf seine Sprachkenntnisse.
Pflichtverletzungen seien Teil der Ursache für den Tod
Für die Ombudsstelle stehe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, dass die im Bericht dargestellten Pflichtverletzungen für den Tod des Mannes mitursächlich seien.
Sie empfiehlt, dass die Polizei die Familie des Toten um Entschuldigung bittet und die Verantwortung des Landes Berlins für den Tod anerkennt, wie deren Leiterin Doris Liebscher erläuterte. Sie schlägt außerdem eine Entschädigung von mindestens 45.000 Euro vor.