AfD-Erfolg vor Gericht Thüringer Geheimdienstchef: Entscheidung zu AfD enttäuschend
Die Bundes-AfD hat mit einem Eilantrag gegen ihre Einstufung als gesichert extremistisch vor Gericht im Wesentlichen Erfolg. In Thüringen schaut man mit Interesse auf die Entscheidung.

Erfurt - Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer hat sich angesichts der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der Bundes-AfD als extremistisch betrübt gezeigt. „Die Entscheidung des VG in Köln in der Eilsache ist enttäuschend, aber natürlich zu akzeptieren“, sagte Kramer in einer ersten Reaktion der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. „Auswirkungen auf die Landeseinstufungen vermag ich nicht zu erkennen.“
Eilantrag der AfD im Wesentlichen erfolgreich
Zuvor hatte das Gericht in Köln entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln darf. Demnach hat die Behörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden, hieß es. Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden.
Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dagegen ging die AfD juristisch vor. Neben dem Eilverfahren gibt es ein Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf, kann sich also noch hinziehen.
Auch in mehreren Bundesländern wurden AfD-Landesverbände von den jeweiligen Landesämtern für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft - zuletzt in Niedersachsen. Die Thüringer AfD mit ihrem Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke wurde bereits 2021 vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.