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Landtag Thüringen führt Jura-Bachelor ein

Jahrelanges Jura-Studium, aber dann das Staatsexamen nicht geschafft? Betroffene sollen künftig nicht ohne Abschluss dastehen. Dafür machte der Landtag nun den Weg frei.

Von dpa Aktualisiert: 12.06.2024, 18:05
Ein Referendar sitzt im Landgericht vor einem Textband „Deutsche Gesetze“.
Ein Referendar sitzt im Landgericht vor einem Textband „Deutsche Gesetze“. Oliver Berg/dpa/Symbolbild

Erfurt - Thüringen führt einen Bachelorabschluss in der Juristenbildung ein. Der Thüringer Landtag verabschiedete am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz. Damit soll sichergestellt werden, dass angehende Juristen nach jahrelangem Studium aber ohne bestandenes Staatsexamen nicht ohne Abschluss dastehen. Es gebe Lebensumstände, die dazu führten, dass das erste Staatsexamen nicht bestanden wird, sagte der justizpolitische Sprecher der Thüringer CDU-Fraktion, Stefan Schard, am Mittwoch im Landtag. Der Bachelor schaffe hier ein Sicherheitsnetz.

Nur ein Wiederholungsversuch

Wer Jura studiert, muss am Ende seines Studiums ein anspruchsvolles erstes Staatsexamen ablegen. Zahlreiche junge Menschen scheitern an dieser Hürde. Studierende, die durch diese Prüfung fallen, haben nur einen Wiederholungsversuch. Scheitern sie auch dabei, stehen sie ohne Hochschulabschluss da. In Thüringen ist ein klassisches Jura-Studium nur an der Friedrich-Schiller-Universität Jena möglich.

Wer das Staatsexamen nicht besteht, habe sich im Laufe der Jahre trotzdem umfassende Rechtskenntnisse angeeignet und sich in die Materie eingearbeitet, sagte Schard. „Es wäre doch aus unserer Sicht eine Verschwendung dieser Ressourcen, wenn wir dann sagen würden: Ohne das Examen gibt es nichts“, sagte Schard. In Zeiten des Fachkräftemangels sei es wichtig, dass mit dem Bachelor gutes Fachpersonal ausgebildet werden könne.

Mehr Attraktivität

Das Jura-Studium sei ein „sehr intensives Studium“, sagte Schard. Man wolle damit auch dazu beitragen, dass dieses Studium in Jena an Attraktivität gewinne. Schard betonte, dass Richter und Staatsanwälte weiterhin nur mit einem ersten und zweiten Staatsexamen eingestellt werden können.

Die SPD-Abgeordnete Dorothea Marx wies darauf hin, dass die Universitäten selbst entscheiden sollen, wie genau die Bachelorarbeit aussehen soll und inwiefern auch vorgelagerte Leistungen angerechnet werden können. Das sei ein guter Kompromiss.

Grünen-Fraktionschefin Astrid Rothe-Beinlich erklärte, auch bei Nichtbestehen des Staatsexamens hätten Studierende mit dem Bachelor nun die Möglichkeit, ihren juristischen oder wissenschaftlichen Werdegang fortzusetzen. „Ihre juristischen Kompetenzen können in der Perspektive damit auch einen Teil des Fachkräftemangels abfedern und eröffnen den Studierenden auch in anderen Berufsfeldern jenseits des klassischen Juristen Perspektiven.“