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Teure Hunderettung in Berlin Teure Hunderettung in Berlin: "Skippers" Frauchen bezahlt 10.000 Euro

Von Robert Briest 12.11.2014, 14:01
Die Klägerin, Hundehalterin Almut B. (rechts), und ihr Rechtsanwalt Christoph Reusch, vor dem Prozess im Verwaltungsgericht in Berlin.
Die Klägerin, Hundehalterin Almut B. (rechts), und ihr Rechtsanwalt Christoph Reusch, vor dem Prozess im Verwaltungsgericht in Berlin. dpa Lizenz

Berlin - Im Zweifelsfall würde Almut Böttcher wieder die Feuerwehr rufen, wenn ihr geliebter Fox-Terrier Skipper in einem Erdloch festsitzt. Auch wenn sie mittlerweile um die immensen Kosten weiß, die eine solche Rettung mit sich bringen kann. Schließlich gehöre Skipper zur Familie. Im November 2012 hatte sich das vierbeinige Familienmitglied in einem Dachsbau verfangen. Für die Rettung durch die Feuerwehr muss Böttcher nun 10 000  Euro zahlen. Auf einen entsprechenden Vergleich einigten sich die Tierärztin und die Berliner Feuerwehr am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht. Ursprünglich hatte die Feuerwehr 13 143,15 Euro verlangt.

Der Ex-Mann der Tierärztin war vor zwei Jahren mit Skipper im Tegeler Forst unterwegs, als sich der Hund plötzlich losriss und in einen Dachsbau jagte. Dort verfing er sich mit seiner Leine. Zu seiner Rettung rückte zunächst die Freiwillige Feuerwehr Tegel Ort mit zwei Wagen an. Später wurde diese durch zwei Löschfahrzeuge und den Einsatzleitwagen der Berufsfeuerwehr verstärkt. Insgesamt waren 23 Einsatzkräfte vor Ort.

Ob dieser Mannschafts- und Fahrzeugstärke wirklich erforderlich war, entwickelte sich zur zentralen Streitfrage der Verhandlung. Böttcher schilderte, dass jeweils nur zwei Männer gegraben und weitere sechs bis acht den Schutt weggetragen hätten.

Der damalige Einsatzleiter hielt dem am Mittwoch entgegen, dass sich seine Männer bei der anstrengenden Arbeit – am Ende waren sie bis zu vier Meter in die Tiefe vorgedrungen – abwechseln mussten. Außerdem hätte die Gegend um den Dachsbau und der 150 Meter lange Weg dorthin ausgeleuchtet werden müssen. Dafür sei ebenfalls Personal erforderlich gewesen.

Trotzdem dankbar

Der Brandamtsrat widersprach auch dem Argument von Böttchers Anwalt, man hätte ja die nicht akut benötigten Löschfahrzeuge abziehen können. Diese, sagte er, seien für den Transport der Männer notwendig gewesen. Zudem könnten die Wagen ohne ihre Besatzung und die im Einsatz befindlichen Geräte eh nicht anderweitig ausrücken.

Der Vorsitzende Richter schlug schließlich vor, die Kosten für ein Fahrzeug samt Besatzung von der Rechnung abzuziehen und den Restbetrag auf 10.000 Euro abzurunden. Böttcher stimmte dem Vorschlag zu, nachdem der Richter angedeutet hatte, dass ein Urteil für sie nicht besser aussehen würde, und er sie zudem vor den Kosten der Fortsetzung des Streits in höherer Instanz gewarnt hatte.

Die 46-Jährige war trotz der weiterhin fünfstelligen Rechnung mit dem Ausgang der Verhandlung einigermaßen zufrieden, auch wenn sie sich mehr Entgegenkommen von der Feuerwehr gewünscht hätte. Böttcher betonte aber, dass sie den Rettern nach wie vor dankbar sei.

Die Hälfte der Rettungskosten wird voraussichtlich die Haftpflichtversicherung übernehmen. Gemeinsam mit ihrem Anwalt will Böttcher nun prüfen, ob sie den Restbetrag ihrem Ex-Mann in Rechnung stellen kann.