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Telekom Telekom: Haben Angestellte Mitschuld an Selbstmord?

27.02.2010, 15:42

Bonn/dpa. - Wie dasNachrichtenmagazin «Spiegel» vorab berichtet, hat die PolizeiStrafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt. Die Telekom-Beschäftigten hätten sich geweigert, die Identität des Mannes zu offenbaren, nachdem dieser in einem Internetforum seinen Selbstmord angekündigt hatte. Als die Polizei seine Adresse nach drei Stunden durch einen anderen Anbieter herausfand, hatte sich der 18-Jährige bereits das Leben genommen.

Die Telekom sei der einzige Internetanbieter, mit dem es lautPolizei regelmäßig solche Probleme gebe. Ein Sprecher der Telekomsagte der Deutschen Presse-Agentur dpa am Samstag in Bonn, dasTelekommunikationsgesetz erlaube die Herausgabe von Nutzerdaten nur,wenn eine unmittelbare Bedrohung für Leib und Leben bestehe. Es seihäufig schwer abzuschätzen, ob es sich bei Selbstmordankündigungen imInternet nur um einen «Jux» oder Ernst handelte.

«Die Mitarbeiter machen sich auf jeden Fall strafbar - entwederwegen Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz oder wegenunterlassener Hilfeleistung.» Nur in Rheinland-Pfalz erlaube dasLandesgesetz in solchen Fällen, die Herausgabe von Nutzerdaten. Zudem konkreten Fall wollte das Unternehmen keine Angaben machen, ummögliche Ermittlungen nicht zu beeinflussen.