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Straßenverkehr Straßenverkehr: Autobahnraser zieht Revision gegen das Urteil zurück

02.11.2004, 21:14
Autobahnraser Rolf F. (l) und sein Anwalt Ulrich Schweizer. (Foto: dpa)
Autobahnraser Rolf F. (l) und sein Anwalt Ulrich Schweizer. (Foto: dpa) dpa

Karlsruhe/dpa. - Der 35-Jährige hatte seine Unschuld beteuert und einen Freispruchverlangt. «Jetzt will er aber einen Schlussstrich unter dieVergangenheit ziehen, ein neues Leben beginnen und sich einen neuenJob suchen», sagte sein Anwalt Georg Prasser der dpa. Zudem seien dieErfolgaussichten der Revision fraglich gewesen. «Selbst wenn wirErfolg gehabt hätten und es zu einem neuen Verfahren gekommen wäre,hätte das den Schwebezustand, in dem sich mein Mandant belastetfühlt, nur verlängert.» Nach Prassers Einschätzung hätte esfrühestens in sechs Monaten ein neues Urteil gegeben, gegen das dannvielleicht die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen wäre.

Nach Überzeugung des Landgerichts war der Mann am 14. Juli 2003mit hoher Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos bisauf 10 oder 20 Meter auf einen Kleinwagen aufgefahren, der mit Tempo130 bis 150 auf der linken Spur unterwegs war. Die Fahrerin desKleinwagens habe vor Schreck das Steuer herumgerissen und sei insSchleudern gekommen. Der Wagen prallte gegen eine Baumgruppe; die 21-jährige Mutter und ihre zweijährige Tochter starben.

In erster Instanz hatte das Karlsruher Amtsgericht denUnfallverursacher im Februar zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährungverurteilt. Dagegen ging der Fahrer in Berufung. Nach dem Urteil derzweiten Instanz muss er nicht ins Gefängnis. Er habe bereits seinenJob verloren und werde durch das große Medieninteresse «für langeZeit gebrandmarkt sein», sagte der Vorsitzende Richter Harald Kiwullzur Begründung. (Aktenzeichen: 11 Ns 40 Js 26274/03)

Der Angeklagte muss 12 000 Euro an gemeinnützige Einrichtungenzahlen. Sein Führerschein wurde für ein Jahr einzogen. Danach prüftdie zuständige Behörde möglicherweise mit Hilfe einer medizinisch-psychologischen Untersuchung («Idiotentest») eine Neuerteilung. DerAutokonzern DaimlerChrysler hatte sich zum 31. Juli von demMitarbeiter getrennt. Seitdem ist er arbeitslos.