Stiftung Warentest Stiftung Warentest: Schlechte Noten bei Überprüfung von Fundbüros
Berlin/Halle/MZ/lö. - 21 deutsche Fundbüros hat die Stiftung Warentest überprüft. Das Resultat, veröffentlicht in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift "Test", ist ernüchternd: Von 63 in sechs Großstädten abgegebenen Geldbörsen verschwanden zehn ganz, viermal fehlte bei der Abholung Geld.
Getestet wurden Abgabestellen von Kommunen, der Deutschen Bahn AG, Flughäfen und Öffentlichen Nahverkehrsbetrieben in Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt (Main), Hamburg und München. Bei der Vollständigkeit der Fundsachen schnitt Dresden am besten ab: Dort konnten alle Funde komplett übergeben werden. In Düsseldorf fehlte jeder dritte ganz.
Schlamperei oder strafbare Unterschlagung? Bei der Frage nach Lücken im System fiel den Testern eine Tatsache auf: "Es sind gar nicht überall Fundanzeigen ausgestellt worden", so Christine Göpner von der Stiftung Warentest.
Findern wird deshalb geraten, sich die Abgabe schriftlich bestätigen zu lassen, auch wenn das Aushändigen eines solchen Schreibens nicht überall vorgeschrieben ist. Wichtig könnte die Bestätigung nicht zuletzt bei der Durchsetzung von Finderlohn-Ansprüchen werden. Ein Tipp, dem sich Gabriele Emmrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle anschließt: "Ich habe als Finder ja rechtliche Pflichten, von denen ich mich mit der Abgabe bei einem Fundbüro befreie. Das möchte ich schon dokumentiert haben."
Bei der Deutschen Bahn, so Pressesprecher Jörg Böhnisch in Leipzig, sei der Umgang mit Fundsachen in Dienstanweisungen an sich "sauber geregelt". Sie besagen auch, dass "auf Wunsch" eine Quittung ausgehändigt werde. Funde würden klar dokumentiert. Sollte es zu Unregelmäßigkeiten kommen, werde Strafanzeige erstattet.
Das Fundbüro Halle kündigt auf der Internetseite der Stadt ein grundsätzliches Ausstellen von Fundanzeigen an. Jährlich werden dort rund 4 500 vergessene oder verlorene Dinge aufbewahrt. "Bei uns ist alles doppelt und dreifach abgesichert", sagt Waltraud Siersleben, Pressesprecherin in Köthen. Dem Finder werde unabhängig von der Fundanzeige generell eine Bescheinigung übergeben, auf der bis zur Auflistung von Geldbeträgen alles vermerkt ist. Ein Exemplar dieses Formulars, das vom Finder zu unterschreiben ist, bleibe mit der Anzeige beim Fundstück.