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Extremismus Steinmeier sieht „Compact“-Magazin kritisch - AfD

Das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ ist aufgehoben. Bundespräsident Steinmeier sieht darin kein Siegel für Unbedenklichkeit, die AfD dagegen schon.

Von dpa Aktualisiert: 25.06.2025, 16:45
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat sich zur Aufhebung des Verbots für das rechtsextreme „Compact“-Magazin geäußert.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat sich zur Aufhebung des Verbots für das rechtsextreme „Compact“-Magazin geäußert. Bernd von Jutrczenka/dpa

Potsdam/Rehfelde - Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sieht das rechtsextreme „Compact“-Magazin trotz der juristischen Aufhebung des Verbots kritisch. „Man sollte es nicht missverstehen als eine Unbedenklichkeitsbescheinigung“, sagte Steinmeier in Rehfelde östlich von Berlin. „In der Gerichtsentscheidung sind offenbar genügend Anhaltspunkte enthalten, wo die Grenze möglicherweise liegen würde, bei der auch eine Gerichtsentscheidung anders ausfallen würde.“

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstag ein Verbot des Bundesinnenministeriums vom Sommer 2024 aufgehoben. Die Zeitschrift darf nach dem Urteil weiter erscheinen. Das Gericht sieht zwar verfassungswidrige Aktivitäten, sie seien aber „nicht prägend“. Das Ministerium hatte das Magazin als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet.

AfD sieht keine Basis für Parteiverbot

Die AfD hält das Urteil für eine Bestätigung ihres Kurses und sieht keine Grundlage für ein Verbot der Partei. „Wir sehen uns darin bestätigt, dass wir durch und durch verfassungskonform sind“, sagte der Brandenburger AfD-Landtagsfraktionschef Hans-Christoph Berndt. „Und insofern gibt es keine Grundlage für ein AfD-Verbot.“

Mit dem Gerichtsurteil hält die AfD auch ihre Migrationspolitik für legitimiert. „Kritik an der Migration ist absolut erst mal verfassungskonform“, sagte Berndt. „Da sehen wir uns in unserer Position durch diese Entscheidung bestätigt.“ Er verteidigte das Konzept der Remigration. Kriegsflüchtlinge mit Aufenthalt auf Zeit müssten wieder in ihre Heimat zurückkehren, wenn dort kein Krieg mehr sei. „Wenn sie sich dem widersetzen, müssen sie abgeschoben werden.“

Wenn Rechtsextremisten den Begriff Remigration verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll - auch unter Zwang.

Die Forderung nach Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte. Wegen des juristischen Vorgehens der AfD dagegen liegt die Einstufung vorerst auf Eis.

Magazin-Chef: „Totalitäre Übergriffe“

„Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer sieht im Urteil einen „Sieg für die Meinungsfreiheit“ und warf der Bundesregierung totale Kontrolle durch den Staat vor. „"Compact" hat die freiheitlich-demokratische Ordnung gegen die totalitären Übergriffe der Exekutive verteidigt“, sagte Elsässer. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) „muss sich auch Fragen stellen lassen, denn er hat ja das Verbot weiterlaufen lassen.“

Der Chefredakteur sieht sich falsch beurteilt. „Manchmal wird uns unterstellt oder mir speziell, ich wollte das System stürzen“, sagte er. Das sei falsch. „Es geht bei mir im Gegenteil darum, das freiheitlich-demokratische System wiederherzustellen.“ Das Verbot von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) habe zu finanziellem Schaden geführt. „Anderseits war auch Frau Faeser die stärkste Werbefigur für "Compact"“, sagte er. Elsässer kündigte an, das Magazin werde expandieren.

Der Anwalt von „Compact“, Laurens Nothdurft, sprach mit Blick auf das Verbot von einem „teilweise diktatorischen Verhalten“. Solche „Exzesse“ müssten auch bekämpft werden, „damit eine Ablösung des Systems in freien Wahlen ermöglicht wird“. Nothdurft ist nach eigenen Angaben ehrenamtlicher AfD-Ortsbürgermeister von Roßlau in Sachsen-Anhalt und war auch Mitglied der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ).