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Landgericht Bremen Sohn ermordet: Vater muss nicht in Psychiatrie

Ein Vater tötet seinen sieben Jahre alten Sohn. Das Landgericht Bremen verurteilt ihn zu 13 Jahren Haft - und Unterbringung in der Psychiatrie. Eine andere Kammer entschied nun neu.

Von dpa Aktualisiert: 04.12.2025, 11:26
Das Landgericht Bremen hat ein anderes Urteil gesprochen als beim ersten Verfahren. (Archibild)
Das Landgericht Bremen hat ein anderes Urteil gesprochen als beim ersten Verfahren. (Archibild) Sina Schuldt/dpa

Bremen - Wegen der heimtückischen Tötung seines siebenjährigen Sohnes wird ein 49 Jahre alter Mann doch nicht in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Anders als beim ersten Urteil schickt das Landgericht Bremen den Angeklagten wegen Mordes für 13 Jahre ins Gefängnis. Die Gutachter hatten im neu aufgelegten Prozess keine schwere psychische Erkrankung feststellen können, sondern nur eine „narzisstische Persönlichkeitsakzentuierung“, wie der Vorsitzende Richter sagte. Diese reiche nicht aus, den Mann in die Psychiatrie einzuweisen. 

Dennoch sei eine für Mord vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe zu mildern. Denn es könne nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass der Mann zum Tatzeitpunkt eine schwere depressive Episode durchlebt habe und somit seine Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen sei. Im Zweifel müsse für den Angeklagten entschieden werden, so der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte seinem Sohn, der bei ihm zu Besuch war, im September 2023 zunächst Schlaftabletten gegeben und ihn dann mit einem Küchenmesser getötet. Die Tat sei der „Endpunkt einer narzisstischen Krise“ nach der Trennung von der Mutter des Kindes gewesen, sagte der Richter. Anschließend hatte der Mann versucht, sich das Leben zu nehmen.

Der Deutsche war 2024 vom Landgericht Bremen wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Dieser Kammer zufolge litt der Mann unter anderem an einer schizoaffektiven Störung. Die Staatsanwaltschaft ging in die Revision. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf, weil die Begründung des Gerichts zur verminderten Schuldfähigkeit nicht ausreichend war. Seit September verhandelte eine andere Schwurgerichtskammer erneut.