Sicherheitsverwahrung Sicherheitsverwahrung: Vergewaltiger nach Ausgang nicht ins Gefängnis zurückgekehrt

Berlin - Ein Gefangener ist nach einem Ausgang am Mittwochabend nicht in die Sicherungsverwahrung des Gefängnisses Berlin-Tegel zurückgekehrt. Die Polizei fahnde nach dem Mann, sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Justiz am Donnerstag auf Anfrage.
Als erstes hatten der „Tagesspiegel“ und der RBB online darüber berichtet. Der Gefangene war im Jahr 2001 zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung, Raubes und Körperverletzung verurteilt worden.
Gefangener war seit 2011 in Sicherheitsverwahrung
Seit 2011 war der Mann in Sicherungsverwahrung. Sie wird für Täter angeordnet, die noch als besonders gefährlich gelten. Nach Behördenangaben wurden dem Gefangenen im gelockerten Vollzug seit Juli 2016 Ausgänge in Begleitung erlaubt, seit Januar 2018 durfte er die Einrichtung auch für einige Stunden allein verlassen. 191 Ausgänge seien insgesamt bisher dokumentiert, hieß es. Eine Einschätzung zur aktuellen Gefährlichkeit des Mannes gab die Behörde zunächst nicht ab.
In Berlin leben nach Angaben von Mittwoch momentan 50 Menschen in Sicherungsverwahrung. Die JVA Tegel ist die einzige Einrichtung dafür in der Hauptstadt. (dpa)