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Gesellschaft Senatorin: Bei der Kälte draußen schlafen lebensgefährlich

Berlin steht wieder eine bitterkalte Nacht bevor. Sozialsenatorin Kiziltepe besucht ein Nachtcafé am Bahnhof Zoo. Was man selbst tun kann, wenn man abends obdachlose Menschen sieht.

Von dpa 11.01.2026, 12:20
Ein Nachtcafé am Bahnhof Zoo bietet Zuflucht.
Ein Nachtcafé am Bahnhof Zoo bietet Zuflucht. Paul Zinken/dpa

Berlin - Berlin steht wieder eine bitterkalte Nacht bevor. Nach Angaben von Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) werden die zusätzlichen Notübernachtungsplätze für obdachlose Menschen gut angenommen. „Bisher hat alles wirklich sehr gut geklappt“, teilte Kiziltepe mit, nachdem sie am Samstagabend ein Nachtcafé am Bahnhof Zoo besucht hatte.

Alle Kältehilfe-Busse seien im Einsatz, die Notübernachtungen in den Kältehilfe-Einrichtungen seien zu mehr als 90 Prozent ausgelastet. „Wie gut, dass wir mit Blick auf die Kälte an diesem Wochenende noch weitere 100 zusätzliche Plätze eingerichtet haben.“

Sie habe in Telefonaten etwa mit der Polizei, der BVG und Senatskollegen um einen besonders sensiblen Umgang gebeten. „Ich wollte verhindern, dass irgendjemand nachts in der eisigen Kälte draußen schlafen muss oder von einem warmen Ort vertrieben wird. Das wäre lebensgefährlich.“

„Bisher gab es zum Glück keine nächtlichen Einsätze der Polizei wegen obdachloser Menschen auf der Straße. Wir beobachten die Lage ständig und können, wenn es nötig ist, schnell weitere Plätze schaffen.“

Worauf man selbst achten kann

Die Senatsverwaltung bittet die Menschen in Berlin, aufmerksam zu sein und auf Menschen zu achten, die in der Kälte sitzen. „Wenn Sie vermuten, dass eine obdachlose Person Hilfe benötigt, fragen Sie höflich, ob sie etwas braucht.“ Man könne sich die Kältehilfe-App herunterladen und schauen, wie die nächsten Anlaufstellen in der Umgebung seien.

Weitere Hilfe gebe es zum Beispiel beim Kältebus der Berliner Stadtmission (030 690 333 690), dem Wärmebus des DRK-Landesverbands (030 600 300 10 10) oder dem Kältehilfetelefon (030 34397140), teilte die Senatsverwaltung mit. Wenn eine Person hilflos wirke oder nicht ansprechbar sei, solle man Polizei (110) oder Rettungsdienst (112) informieren.