1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Schmökel-Prozess: Schmökel-Prozess: Verteidigung fordert Verbleib im Maßregelvollzug

Schmökel-Prozess Schmökel-Prozess: Verteidigung fordert Verbleib im Maßregelvollzug

06.12.2002, 16:10
Der Sexualstraftäter Frank Schmökel wird von Sicherheitsbeamten ins Landgericht im brandenburgischen Neuruppin gebracht. (Foto: dpa)
Der Sexualstraftäter Frank Schmökel wird von Sicherheitsbeamten ins Landgericht im brandenburgischen Neuruppin gebracht. (Foto: dpa) dpa

Neuruppin/dpa. - Der seit fast zehn Jahren im Maßregelvollzug untergebrachte Gewaltverbrecher Frank Schmökel soll nach Ansicht seiner Verteidigung weiter dort bleiben. In dem Mordprozess gegen den 40-Jährigen plädierten die Anwälte am Freitag auf Totschlag und zweifachen versuchten Totschlag. Sie beantragten zudem für den ihrer Ansicht nach vermindert schuldfähigen Triebtäter 13 Jahre Gefängnis. Nach dem Gesetz muss die Haftstrafe erst angetreten werden, wenn der psychisch kranke Täter therapiert ist. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft und der Anwälte der Opfer soll Schmökel aus dem Maßregelvollzug heraus und für immer hinter Gitter. Das Urteil wird am 11. Dezember erwartet.

«Die Forderung der Staatsanwaltschaft ist für mich ein Todesurteil», sagte der Angeklagte am Landgericht Neuruppin in seinem letzten Wort. «Dann heißt es Zellentür zu und keine Veränderung mehr», meinte Deutschlands einst meist gesuchter Verbrecher aufgebracht, nachdem er während der Plädoyers stundenlang starr auf den Tisch geblickt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Er denke, dass er therapierbar sei. Nach Ansicht der Anwälte seiner Opfer kann die Gesellschaft nur vor Schmökel geschützt werden, wenn dieser für immer ins Gefängnis kommt.

Für die Verteidigung steht am zwölften und vorletzten Verhandlungstag fest: «Schmökel kann ohne Übertreibung als Reizfigur bezeichnet werden, und wir haben Verständnis für Wut und Trauer bei den Opfern und deren Angehörigen.» Doch die Auffassung von Staatsanwalt und Nebenklagevertretung, ihr Mandant habe seine sechste Flucht vor zwei Jahren bis zuletzt geplant, den Tod seiner Mutter und seiner Pfleger gewollt und einen Rentner heimtückisch ermordet, teilen die Verteidiger in keinem Punkt.

Schmökel habe wegen der für ihn unhaltbaren Zustände im Maßregelvollzug eine Flucht geplant, meinen seine Anwälte. «Aber kurz vor dem Hausbesuch bei seiner Mutter hat er den Plan aufgegeben», sagt Rechtsanwalt Matthias Schöneburg. Doch als seine Mutter sich abfällig über seine Tochter äußerte, habe sich seine Gefühlslage abrupt geändert. «Es kam zu einer affektiven Aufgeladenheit, die er wegen seiner Persönlichkeitsstörung nicht beherrschen konnt.» Daraufhin habe er Pfleger und Mutter mit einem Messer attackiert und sei geflohen.

In einer Gartensiedlung hat der mehrfach verurteilte Kinderschänder Schmökel dann ein kleines Mädchen beobachtet, meinen die Verteidiger. «Er wollte nun noch einmal seinen Trieb ausleben.» Als er dann ein Auto wegfahren hörte und eine Person auf einer Gartenliege sah, habe er angenommen, das Mädchen sei nun allein. «Er sprang mit dem Spaten über den Zaun, stellte mit Entsetzen fest, dass statt des Mädchens ein Mann auf der Liege lag - und schlug aus Panik gegen dessen Kopf», sagt Anwalt Karsten Beckmann. Der Rentner starb binnen 30 Minuten, sein Peiniger floh mit dem Auto des Opfers.

Noch kurz vor den Plädoyers hatte ein von der Verteidigung herbeigerufener Augenmediziner bestätigt, dass der Gewaltverbrecher auf seiner Flucht mit hoher Wahrscheinlichkeit schlecht sah. Die Staatsanwaltschaft ist aber auch nach dieser Aussage der Meinung, dass Schmökel den Mann auf der Liege nicht angriff, weil er sich vor ihm erschrak, sondern weil er dessen Auto wollte. «Schmökel hätte sich ein Auto viel leichter auf einem Parkplatz beschaffen können, dazu hätte er nicht töten müssen», meint hingegen Anwalt Beckmann. Das Urteil wird am 11. Dezember gesprochen.