Aufgespießt Sensationsfund: 620.000 Euro in Rumpelbude
In Köln entdecken Arbeiter beim Entrümpeln einer Wohnung Bargeld und Schmuck im Wert von über 600.000 Euro. Es folgt ein Streit um den Finderlohn vor dem Landgericht. Wird der Schatz zum Verlustgeschäft?

Magdeburg. - Es war der Fund ihres Lebens, den Arbeiter einer Entrümpelungsfirma gemacht haben: Mehr als 620.000 Euro Bargeld, dazu noch Schmuck und Münzen mit einem Wert von 30.000 Euro fielen ihnen beim Ausräumen einer Wohnung in die Hände!
Zwar mag man trefflich darüber streiten, ob die von der bisherigen Bewohnerin gewählten Verstecke wie alte Windelpackungen oder übertapezierte Wandnischen passende Aufbewahrungsorte für derlei Preziosen sind.
Entrümpler finden Geld und Schmuck - und fordern Finderlohn
Doch der Chef-Entrümpelerin waren die Verstecke völlig egal. Sie wollte Finderlohn, und zwar zusätzlich zu den 2.856 Euro, die für den Räum-Einsatz ihrer Leute vereinbart waren.
Dafür stritt sie nun vor dem Landgericht Köln und berief sich aufs Kleingedruckte im Vertrag: Mit Start der Arbeiten gingen alle hinterlassenen Gegenstände ins Eigentum der Firma über.
Streit um Finderlohn nach Bargeldfund
Aber weil sie ja bescheiden sei, gebe sie sich schon mit 100.000 Euro zufrieden – und wolle nicht mehr den zunächst geforderten gesamten Schatz.
Aber auch daraus wurde nichts: Die Richter wiesen die Klage ab. Damit ist angesichts der hohen Anwalts- und Gerichtskosten klar: Am Ende war der Schatz doch nur ein Verlustgeschäft.