Schadenersatz bei mangelhafter Schwarzarbeit?
Karlsruhe/dpa. - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob ein Hausbesitzer einen Schwarzarbeiter wegen fehlerhafter Arbeit haftbar machen kann. Am Donnerstag hat das Karlsruher Gericht über die Klage eines Hauseigners auf 31 000 Euro Schadenersatz gegen einen Vermessungsingenieur verhandelt.
Wegen eines Vermessungsfehlers wurde das Blockhaus in der Eifel falsch platziert, so dass unter anderem der Carport abgerissen werden musste. Der Auftrag war damals ohne Rechnung, also am Fiskus vorbei erteilt worden - weshalb sich der Ingenieur nun auf die Nichtigkeit des gesamten Geschäfts beruft und keinen Schadenersatz zahlen will. Der BGH wird sein Urteil an diesem Donnerstagnachmittag verkünden.
Nach den Worten des BGH-Senatsvorsitzenden Wolf-Dieter Dressler ist es denkbar, dass allein die «Ohne-Rechnung»-Abrede nichtig ist, der Rest des Vertrags aber gültig bleibt. «Das ist eine Wertungsfrage.» Einerseits sollten Handwerker oder Ingenieure «nicht risikolos pfuschen können», andererseits sei es aber auch zweifelhaft, dass jemand schwarz einen günstigen Vertrag abschließe und zugleich sämtliche Gewährleistungsansprüche behalte.
Dressler machte zugleich deutlich, dass der Fall wohl nicht generell auf Schwarzarbeit übertragbar sei, weil es hier nicht um «echte» Schwarzarbeit gehe, sondern nur um die Steuerhinterziehung eines an sich legal arbeitenden Ingenieurs in einem Einzelfall. Norbert Gross, Anwalt des Ingenieurs, warnte davor, den Auftraggebern in solchen Fällen Ansprüche einzuräumen: «Dann würde die Rechtsprechung der Helfer der Steuerhinterziehung.»