Entschädigung Sachsen will Geld für geschädigte Beamte verdoppeln
Sächsische Beamte und ihre Angehörigen sollen finanziell besser abgesichert werden, wenn sie im Dienst Schaden erleiden. Auch für die Familie des 2025 getöteten Polizisten ist mehr Geld vorgesehen.

Dresden - Sächsische Beamte, die im Dienst verletzt oder getötet werden, und deren Familien sollen künftig fast doppelt so hohe Entschädigungen erhalten. 150.000 Euro statt bisher 80.000 Euro sieht eine geplante Gesetzesänderung etwa im Fall einer Dienstunfähigkeit nach einem Unfall bei einer lebensbedrohlichen Diensthandlung vor, wie das Finanzministerium mitteilte. Im Todesfall erhalten die Witwe oder der Witwer demnach künftig 100.000 Euro statt 60.000 Euro.
Höhere Zahlung für Familie des getöteten Polizisten aus Dresden
Die Gesetzesänderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, damit auch die Familie des im vergangenen Jahr getöteten jungen Polizisten aus Dresden eine höhere Entschädigung erhält. Der 32-Jährige starb bei einem Einsatz in Brandenburg. Ein mutmaßlicher Autodieb erfasste ihn mit seinem Wagen. Am Landgericht Cottbus läuft die Verhandlung gegen den 27-jährigen Angeklagten.
Erste Erhöhung seit 1999
„Natürlich kann Geld den erlittenen Schaden oder gar den Verlust eines Menschen nicht aufwiegen. Dennoch sollen sich Polizistinnen und Polizisten oder Feuerwehrleute weniger Sorgen um ihre finanzielle Absicherung machen“, sagte Finanzminister Christian Piwarz (CDU) laut einer Mitteilung. Leider sähen sich Beamtinnen und Beamte immer häufiger Gewalt ausgesetzt und müssten in kritischen Situationen Leib und Leben einsetzen. Vor diesem Hintergrund will Piwarz die Entschädigungszahlungen erstmals seit 1999 erhöhen.
Über die Verabschiedung der Pläne entscheidet nun der Landtag. Bei der Entstehung des Entwurfs wurden die Oppositionsfraktionen im Rahmen des Konsultationsverfahrens beteiligt.