Finanzen Sachsen vereinfacht Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen
Die Corona-Pandemie hatte viele sächsische Unternehmen in finanzielle Nöte gebracht. Die vom Bund geleisteten Soforthilfen müssen zurückbezahlt werden. Es gibt aber Erleichterungen und auch Ausnahmen.

Leipzig - Ihre Corona-Soforthilfen müssen die betroffenen Unternehmen in Sachsen zurückzahlen, aber es gibt Erleichterungen. Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter kündigte eine unbürokratische und flexible Rückforderung mit klaren Regeln an. „Niemand soll finanziell überfordert werden und Existenzängste haben“, betonte der SPD-Politiker. Die noch offenen Verfahren sollen aber nicht komplett beiseitegelegt werden. „Denn es geht um das Geld aller Steuerzahler.“
Neue Zinsregelungen
Alle Betroffenen profitieren demnach zunächst von einer zinsfreien Rückzahlungsfrist von sechs Monaten. Anschließend wird ein Festzins zwischen 0,5 Prozent für zwölf Monate und 1,5 Prozent für 36 Monate gewährt. Panter betonte, dass sich alle Betroffenen an dem Rückzahlungsverfahren der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beteiligen müssen. Diese hat dazu eine Hotline freigeschaltet (0351 4910 4999). Zudem können die wichtigsten Informationen unter „www.sab.sachsen.de/corona-rueckmeldeverfahren“ abgefragt werden.
Die Grünen im Landtag betonten zwar, dass sich im Sinne der Unternehmen etwas bewegt habe, es bleibe aber ein Flickenteppich. Zudem forderte der wirtschaftspolitische Sprecher Wolfram Günther komplette Zinsfreiheit bei der Rückzahlung. Die Grünen plädieren wie auch die Linken im sächsischen Landtag außerdem für ein bundeseinheitliches Vorgehen.
Die AfD will dagegen die sächsischen Unternehmen komplett von der Rückzahlung der Corona-Soforthilfen befreien. Zudem seien sie für die „entstandenen Lockdown-Schäden vom Staat zu entschädigen“, sagte der sächsische AfD-Chef und Fraktionsvorsitzende Jörg Urban.
Befreiung von Rückzahlung im Ausnahmefall
Im Einzelfall könnten Unternehmerinnen und Unternehmer auch von der Rückforderung befreit werden, betonte der Wirtschaftsminister. Dabei muss das Gesamteinkommen aus der Steuererklärung des Jahres 2023 unter 35.000 Euro netto liegen und Vermögenswerte dürfen 40.000 Euro nicht überschreiten. Immobilienvermögen sollen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Zudem erhöhen sich die Grenzen, wenn ein Kindergeldanspruch besteht.
Im Rahmen der verschiedenen Programme wurden in Sachsen insgesamt rund 2,9 Milliarden Euro an fast 98.000 Empfänger ausgezahlt – das entspricht fast drei Viertel der sächsischen Unternehmen. Derzeit liegen 84.000 Anträge bei den Soforthilfe-Zuschüssen vor. Ausgezahlt wurden laut Ministerium 672,7 Millionen Euro. In mehr als 49.000 Fällen sind die Vorgänge bereits abgeschlossen.