Sachsen Sachsen: Inzest-Urteil gegen Geschwister ist rechtskräftig

Dresden/Leipzig/dpa. - Damit muss der 30 Jahre alte Bruder zweieinhalb JahreHaft verbüßen. Seine inzwischen 22 Jahre alte Schwester war mit einer Bestrafung nach dem Jugendstrafrecht glimpflicher davon gekommen: Sie muss sich ein Jahr lang einem Betreuer unterstellen. Die Geschwister, die nicht zusammen aufgewachsen sind und sich erst mit 16 und 24 Jahren kennen lernten, haben miteinander vier Kinder im Alter von 21 Monaten bis fünf Jahren.
Der Mann wurde bereits zwei Mal wegen der gesetzlich verbotenenBeziehung verurteilt und kam in Haft. Für seine Schwester ist es aus Altersgründen die erste Verurteilung. Beischlaf unter Verwandten ist erst ab einem Alter von 18 Jahren strafbar. Als die Beziehung der Geschwister begann, war die Frau 16 Jahre. Das Paar hatte sich erst im Jahr 2000 kennen gelernt, als der Mann nach seinen leiblichen Eltern forschte. Er war bei Adoptiveltern aufgewachsen.
Im Prozess vor dem Amtsgericht wurde deutlich, dass die junge Frau in einer Abhängigkeit zum Bruder stand und Schutz suchte. Der Bruder suchte ebenfalls eine emotionale Bindung nach schlimmen Erlebnissen in der Kindheit. Nach Auffassung des Amtsgerichts könnte dies ein Grund dafür sein, warum der Mann nach seiner ersten Verurteilung die Beziehung zur Schwester nicht abbrach.
Die Anwälte des Paares hatten die Strafbarkeit des Beischlafsunter Verwandten in Frage gestellt. Der Paragraf 173 sei ein«historisches Relikt», kritisierten sie und sahen eine Verletzung der Grundrechte. Die Juristen strebten eine Prüfung des Falles durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Dafür sah das OLG in Dresden keine Gründe.