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Landeskriminaltamt Rund 1380 Menschen gelten in Niedersachsen als vermisst

Unter den Vermissten sind etwa 230 Kinder. Das teilt das Landeskriminalamt Niedersachsen mit.

Von dpa 04.05.2024, 09:44
Ein gebasteltes Kleeblatt mit der Aufschrift „Ich hoffe das Arian bald wieder kommt“ hängt vor dem Bürgerhaus in Bremervörde.
Ein gebasteltes Kleeblatt mit der Aufschrift „Ich hoffe das Arian bald wieder kommt“ hängt vor dem Bürgerhaus in Bremervörde. Daniel Bockwoldt/dpa

Hannover - Annähernd 1380 Menschen gelten derzeit in Niedersachsen als vermisst. Nahezu die Hälfte sind Erwachsene, wie das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Rund 470 der Vermissten sind Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, circa 230 Kinder bis 14 Jahre. Die Zahlen verändern sich dem LKA zufolge täglich, weil neue Fälle dazukommen und Fahndungen gelöscht werden. Fahndungen lösche man beispielsweise, wenn ein Vermisster aufgefunden werde, sagte eine Sprecherin des LKA.

Anlass der Anfrage ist der Vermisstenfall Arian. Der sechs Jahre alte autistische Junge aus Bremervörde-Elm im Landkreis Rotenburg (Wümme) ist seit dem 22. April verschwunden. Am Dienstag stellte die Polizei in Absprache mit dem Innenministerium eine groß angelegte Suche nach dem Kind ein.

Dem LKA zufolge kehren Vermisste in der Regel im Zeitraum zwischen einem Tag und drei Tagen zurück nach Hause oder werden aufgegriffen. Kinder seien oft nur wenige Stunden weg. Die Behörde führt keine Statistik, die erklären kann, warum Menschen verschwinden. „Erfahrungsgemäß kann jedoch festgestellt werden, dass Jugendliche vorrangig aus Abenteuerlust oder aufgrund von Streit im näheren Familienkreis ihr gewohntes Umfeld verlassen“, teilte das LKA mit.

Menschen gelten als vermisst, wenn sie ihr gewohntes Umfeld verlassen haben, ihr Aufenthaltsort unbekannt ist und wenn angenommen werden kann, dass sie in Gefahr sind. Bei Minderjährigen wird grundsätzlich angenommen, dass sie in Gefahr sind, wenn sie vermisst werden. Das regelt die sogenannte Polizeidienstvorschrift.