Extremismus Revision im Lüneburger Rechtsrock-Prozess eingelegt
Sie sollen Tonträger bekannter Bands mit verfassungsfeindlichen Texten verkauft haben: Dafür verurteilte das Landgericht Lüneburg fünf Männer. Nun geht das Verfahren weiter.

Lüneburg - Im Lüneburger Rechtsrock-Prozess haben die Generalstaatsanwaltschaft Celle sowie mehrere Angeklagte Revision eingelegt. Vor dem Landgericht war in dem Verfahren um die Produktion und den Verkauf gewaltverherrlichender Musik der 35 Jahre alte Hauptbeschuldigte zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden.
„Es ist nun zunächst die Abfassung des Urteils abzuwarten, das anschließend zugestellt wird. Die Rechtsmittelführer haben dann Gelegenheit, die Revision zu begründen“, sagte eine Sprecherin des Landgerichts der Hansestadt. Erst danach gingen die Akten an den Bundesgerichtshof.
Ankläger forderten Gefängnisstrafe
Verurteilt wurde der 35-Jährige wegen Volksverhetzung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltdarstellungen. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts Tonträger mit volksverhetzendem Inhalt verkauft und produziert. Einen Teil der Vorwürfe gestand er im Prozess. Der Mann aus Bardowick bei Lüneburg legte wie zwei Mitangeklagte Revision ein.
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte für den vorbestraften 35-Jährigen eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert. Die Verteidiger sprachen sich für eine Strafe von maximal zwei Jahren und acht Monaten aus, eine mögliche Reststrafe sei zur Bewährung auszusetzen, weil ihr Mandant 16 Monate in Untersuchungshaft gesessen habe.
Zusammen mit einem 55-jährigen Hamburger und einem in Escheburg in Schleswig-Holstein lebenden 46 Jahre alten Sachsen betrieb der 35-Jährige den Verkauf der Tonträger. Beide wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zwei weitere Männer, die beim Ankauf von Lizenzen und der Gestaltung der Cover mitgewirkt hatten, erhielten Geldstrafen.