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Keine Lust auf Rettungsgasse Rettungsgasse Strafe: Uneinsichtige Fahrerin wird direkt bestraft

12.07.2020, 10:49
Die Fahrerin des weißen Pkw muss für einen Monat ihren Führerschein abgeben und 200 Euro Strafe zahlen da sie auf der A61 keine Rettungsgasse bildete. 
Die Fahrerin des weißen Pkw muss für einen Monat ihren Führerschein abgeben und 200 Euro Strafe zahlen da sie auf der A61 keine Rettungsgasse bildete.  Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße

München - Weil sie nach einem Unfall auf der A61 bei Ludwigshafen keine Rettungsgasse bildete, muss eine 56-Jährige aus München 200 Euro Strafe zahlen. Außerdem muss sie sich auf ein einmonatiges Fahrverbot einstellen.

Wie die Polizei mitteilte, bildete sich ein Stau, weil die Autobahn wegen eines medizinischen Notfalls teilweise gesperrt werden musste. Zahlreiche Autofahrer bildeten eine Rettungsgasse, die 56-Jährige jedoch nicht. 

Beamte der Polizeiautobahnstation Ruchheim bemerkten dies und kontrollierten sie. Die Münchnerin zeigte sich uneinsichtig. Da die Beamten ihr Verhalten auf einer Videokamera festgehalten haben, ist die Beweislage eindeutig.

Die Polizeiautobahnstation Ruchheim möchte den Vorfall nutzen, um erneut auf die Wichtigkeit der Rettungsgasse aufmerksam zu machen. Sobald sich der Verkehr staut sind auf Autobahnen und Bundesstraße Rettungsgassen zu bilden. Hierzu müssen die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen so weit wie möglich nach links und die anderen Fahrzeuge auf den weiteren Fahrstreifen so weit wie möglich nach rechts fahren. Wer sich nicht an diese Regel hält riskiert ein hohes Bußgeld mit einem Fahrverbot. (mz/ymü)