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Verwaltungsgericht Berlin Registrierung im Hunderegister: Gebühr ist rechtmäßig

Von dpa 15.11.2023, 14:35
Eine Figur der blinden Justitia.
Eine Figur der blinden Justitia. Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Berlin - Die Verwaltungsgebühr von 17,50 Euro für die Registrierung eines Hundes im neuen Berliner Hunderegister ist rechtmäßig. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin und wies damit die Klage einer Hundebesitzerin ab (Urteil vom 28. September 2023 - VG 37 K 256/22).

Seit 1. Januar 2022 sind alle Hundehalter in Berlin verpflichtet, ihr Tier in einem Zentralen Register anzumelden. Geführt wird dieses Register im Auftrag des Landes von einer Firma in Hannover, die für die Online-Anmeldung einmalig 17,50 Euro verlangt.

Die Klägerin hatte unter anderem dagegen geklagt, weil sie die Registrierung ihres Hundes für nicht erforderlich hielt - schließlich habe sie ihn bereits auf einem privaten Online-Portal angemeldet. Dem folgte das Gericht aber nicht.

Das Zentrale Register ermögliche - im Gegensatz zu freiwilligen privaten Portalen oder der Registrierung beim Finanzamt - zuverlässig die Zuordnung abhandengekommener Hunde, so das Gericht. Zudem erleichtere es bei Beißvorfällen dem Geschädigten die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche. Die moderate Gebühr von 17,50 Euro stütze sich auf eine nachvollziehbare Kalkulation.

Gegen das Urteil kann den Angaben zufolge ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden. Es erging bereits am 28. September, wurde vom Verwaltungsgericht aber erst am Mittwoch mitgeteilt.