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Beamtenpensionen Rechnungshof: Pensionszahlungen für Beamte explodieren

Wenn Beamte in den Ruhestand gehen, haben sie Anspruch auf Pensionen. Die Zahlungen dafür werden sprunghaft steigen – und der Finanzspielraum für das Land wird immer enger, warnt der Rechnungshof.

Von dpa 01.06.2025, 05:00
Der Rechnungshof kritisiert die mangelnde Vorsorge für Beamtenpensionen. (Archivbild)
Der Rechnungshof kritisiert die mangelnde Vorsorge für Beamtenpensionen. (Archivbild) Martin Schutt/dpa

Rudolstadt - Thüringen hat für die Zahlung sprunghaft steigender Beamtenpensionen kaum finanzielle Vorsorge getroffen. „Angesichts der sich abzeichnenden Höhe der jährlichen Versorgungsausgaben waren die Vorsorgeleistungen Thüringens bislang äußerst gering“, sagte Rechnungshofpräsidentin Kirsten Butzke in Rudolstadt der Deutschen Presse-Agentur. Die Folge: Thüringens finanzieller Spielraum, beispielsweise für Investitionen oder neue Landesprojekte wie ein kostenloses Schulessen, werde weiter eingeschränkt.

Allein in den vergangenen zehn Jahren haben sich die Zahlungen des Landes für pensionierte Beamte etwa verdreifacht. Nach Angaben des Rechnungshofs beliefen sie sich 2015 auf rund 136 Millionen Euro. 2024 waren es bereits etwa 450 Millionen Euro.

Prognose: Jährliche Zahlungen im Milliardenbereich

Pensionierte Beamte gebe es in einem ostdeutschen Bundesland wie Thüringen überhaupt erst seit den 2000er Jahren in nennenswerter Zahl. Damals waren es den Angaben nach knapp 400 Pensionäre, 2010 bereits mehr als 3.300 und 2024 fast 16.000.

Doch eine regelrechte Explosion der Zahlungen kommt nach den Prognosen erst noch – und zwar in den 2030er Jahren, wenn „erstmals eine vollständige Generation an Beamten Versorgungsleistungen beziehen wird“. Prognosen gingen bis ins Jahr 2039 von rund 28.500 Beamten im Ruhestand aus, für die das Land Pensionen zahlen müsse.

Die Ausgaben für Versorgungsleistungen würden daher in den kommenden Jahren weiter stärker ansteigen als die restlichen Ausgaben des Landes, so Butzke. Der Rechnungshof geht einschließlich der Besoldungsanpassungen von einem Anstieg von jährlich etwa zehn Prozent aus. „In absoluten Zahlen bedeutet dies eine Steigerung zwischen 50 und 60 Millionen Euro jährlich.“ Ende der 2030er Jahre werde Thüringen nach dieser Prognose ein Niveau von rund 1,2 Milliarden Euro jährlich für Versorgungsausgaben erreicht haben.

„Thüringen vollzieht damit eine Angleichung an die Verhältnisse der alten Bundesländer. Diese wenden schon seit Jahren zwischen sieben und zehn Prozent ihrer bereinigten Einnahmen für Versorgungsleistungen auf“, sagte Butzke. Aus Sicht des Rechnungshofs ist die versäumte Vorsorge für die Zahlungen an Beschäftigte, die vor 2017 verbeamtet wurden, „nicht mehr nachzuholen“.

Was der Rechnungshof von Verbeamtungen hält

Umso wichtiger sei es, dass das Land in die derzeit ruhende Vorsorge für die Pensionslasten wieder einsteigt. Seit 2018 gilt die Regel, dass für jeden neu verbeamteten Beschäftigten jährlich Landesschulden in Höhe von 5.500 Euro getilgt werden sollen. Die Tilgung war in den Corona-Jahren 2020 und 2021 sowie in diesem Jahr ausgesetzt worden. In den übrigen Jahren wurden laut Rechnungshof etwa 328 Millionen Euro an Landesschulden getilgt. Dadurch kann das Land seine Kreditbelastung senken und finanziellen Spielraum gewinnen.

Aus Sicht des Rechnungshofs sind Verbeamtungen in bestimmten hoheitlichen Kernbereichen des Landes nötig und sinnvoll. Das gelte vor allem für Polizei, Justiz und Finanzverwaltung. „In den anderen Bereichen der Verwaltung sollten Verbeamtungen kritisch geprüft werden.“

Sofern Verbeamtungen lediglich aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit im Ländervergleich wie beispielsweise bei Lehrern gewährt würden, seien unbedingt die Folgekosten zu beachten, warnten Thüringens Finanzkontrolleure. „Geringere Kosten in der aktiven Zeit eines Beamten dürfen nicht über die Folgekosten in der Ruhestandsphase hinwegtäuschen.“