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Rathaus-Affäre Leipzig Rathaus-Affäre Leipzig: Gericht hebt Arbeitsverbot für Ordnungsamtsleiter auf

24.06.2005, 14:56

Leipzig/dpa. - Der Leiter des Leipziger Ordnungsamtes, NorbertBeital, darf weiter arbeiten. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat amFreitag die vorläufige Suspendierung des 43-Jährigen aufgehoben. DieBegründung der Stadt reichte nicht für ein Arbeitsverbot aus, teiltedas Gericht mit. Damit war Beitals Widerspruch gegen die Maßnahmender Stadt erneut erfolgreich. Seine Beurlaubung stand im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen den ebenfalls beurlaubten OrdnungsdezernentenHolger Tschense (SPD) wegen Anstiftung zur Rechtsbeugung undBeschuldigungen gegen ihn selbst. Beital steht selbst in Verdacht,ein Bußgeldverfahren unterbunden zu haben.

«Das ist eine klare Entscheidung. Sie wird selbstverständlichrespektiert», sagte Verwaltungsdezernent Andreas Müller (SPD). Damitsei der Leiter des Ordnungsamtes wieder in alle Rechte und Pflichteneingesetzt. «Unabhängig davon wird der Verdacht eines Dienstvergehensweiter geprüft», betonte Müller.

Darüber hinaus prüfe eine ad hoc-Gruppe behördeninternweiter, weil Verdachtsmomente und Vorwürfe zu Abläufen beiBußgeldverfahren in der Öffentlichkeit stehen. «Hier klären wir auf,was Fakt ist - im Interesse der Stadt.» OberbürgermeisterWolfgang Tiefensee (SPD) will den Ältestenrat in der kommenden Wocheüber den Stand der Dinge bei den hausinternen Prüfungen informieren.Beital war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Seine Suspendierung steht im Zusammenhang mit den Vorwürfengegen seinen Dienstvorgesetzten Tschense. Die Ermittlungen gegendiesen gehen auf eine anonyme Anzeige von März 2004 zurück. DerDezernent wird beschuldigt, Mitarbeiter angewiesen zu haben,Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ihn niederzuschlagen. In denVorfall sollen laut Anzeige mehrere Mitarbeiter involviert sein.

Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Fahrens ohneFührerschein gegen den 42 Jahre alten Stellvertreter Tiefensees.Tschense soll im Herbst 2004 in Hessen ein Fahrverbot aus Bayernignoriert haben und erneut zu schnell gefahren sein. Das AmtsgerichtLeipzig hat seine Fahrerlaubnis inzwischen vorläufig eingezogen. LautStaatsanwaltschaft liegen die Bußgeldunterlagen aus Bayern inzwischenvor. «Diese werden schnellstmöglich ausgewertet», sagte SprecherGuido Lunkeit. Es solle noch im Juli entschieden werden, ob dasVerfahren einzustellen ist oder Anklage erhoben wird.

Leipzigs Oberbürgermeister Wolfgang Tiefensee im Mai 2004 in Leipzig (Archivfoto: dpa)
Leipzigs Oberbürgermeister Wolfgang Tiefensee im Mai 2004 in Leipzig (Archivfoto: dpa)
dpa