1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. BGH: Rasserprozess vor BGH: Mordurteil gegen Berliner Raser auf dem Prüfstand - Urteil am 1. März

BGH Rasserprozess vor BGH: Mordurteil gegen Berliner Raser auf dem Prüfstand - Urteil am 1. März

01.02.2018, 13:15
Die gesperrte Tauentzienstraße in Berlin nach dem illegalen Autorennen im Februar 2016.
Die gesperrte Tauentzienstraße in Berlin nach dem illegalen Autorennen im Februar 2016. ZB

Karlsruhe - Unter großem Andrang von Medien hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag die Überprüfung des bundesweit einmaligen Urteils gegen Autoraser wegen Mordes begonnen. Das Berliner Landgericht hatte zwei Männer nach einem tödlichen illegalen Autorennen über den Kurfürstendamm zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Zudem wurde den damals 24 und 26 Jahre alten Fahrern für immer der Führerschein entzogen. Die Männer hatten dagegen Revisionen eingelegt.

Die Verteidiger der beiden verurteilten jungen Männer forderten von den Karlsruher Richtern zu Beginn der Verhandlung eine Aufhebung des Urteils wegen mehrerer Rechtsfehler. Vor dem BGH ist auch der Sohn des getöteten Autofahrers als Nebenkläger erschienen. Der BGH wird sein Urteil am 1. März sprechen.

69-Jähriger kam ums Leben

Der ältere Raser hatte in der Nacht zum 1. Februar 2016 mit Tempo 160 eine rote Ampel missachtet und den Jeep eines unbeteiligten Fahrers gerammt. Der Geländewagen wurde mehr als 70 Meter weit geschleudert. Der 69 Jahre alte Mann starb noch im Auto.

Aus Sicht des Landgerichts haben die beiden Raser „mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz“ gehandelt. Sie hätten zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. (dpa)