Prozesse Prozesse: Ralf Wolter erhält zehn Monate auf Bewährung
Schwarzenbek/dpa. - Der Schauspieler Ralf Wolter (76) ist am Dienstag wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Strafrichter am Amtsgericht Schwarzenbek (Schleswig-Holstein) befand den 76-Jährigen für schuldig, am 22. Mai 2002 mit einem Wendemanöver auf der Autobahn 24 den Tod von drei Menschen verschuldet zu haben. Wolter hatte sich zu Beginn der Verhandlung bei den Hinterbliebenen der Opfer entschuldigt.
Umringt von Fotografen und Fernsehteams war der Schauspieler mit rund zehnminütiger Verspätung im Amtsgericht erschienen. In zerknittertem Trenchcoat und mit karierter Schiebermütze, die Augen hinter einer Sonnenbrille verborgen, hatte der Mime den Gerichtssaal betreten. «Ich bereue noch heute jeden Tag, was an jenem verhängnisvollen 22. Mai geschehen ist», sagte Wolter zu Beginn der Verhandlung. Mehr sagte er nicht. Zur Sache wolle sein Mandant keine Angaben machen, erläuterte sein Verteidiger, der Münchner Rechtsanwalt Ulrich Hieronimi. Wolter war vor allem in der Rolle als kauziger Westernheld Sam Hawkins in den Karl-May-Verfilmungen bekannt geworden.
Am Nachmittag des 22. Mai, so ergab die Beweisaufnahme, war Wolter auf der Autobahn Hamburg-Berlin in Höhe der Ortschaft Tramm in einer Baustelle in einen Stau geraten. Kurz entschlossen wendete er seinen Wagen, überfuhr die rund 20 Zentimeter hohe Mittelmarkierung und brauste in Richtung Hamburg davon. Wolter sei nicht der einzige gewesen, der das getan habe, berichteten mehrere Zeugen vor Gericht. «Kurz nach dem BMW begegnete uns noch ein Kleinlaster, der auch auf der Autobahn wendete», sagte eine 58 Jahre alte Zeugin aus. Sie hatte als Beifahrerin in einem Laster gesessen, dessen Fahrer nur durch eine Vollbremsung den Zusammenstoß mit Wolters Auto hatte vermeiden können.
Hinter dem Lastwagen mussten weitere Fahrzeuge scharf bremsen, darunter auch ein mit drei Menschen besetztes Auto aus Kiel. Die Insassen - zwei Männer und eine Frau - starben, als ein polnischer Lastwagen nahezu ungebremst auffuhr. Die Angehörigen dieser Opfer waren in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten.
Wolter könne seine eigene Schuld offenbar nicht erkennen, weil er glaube, wegen seiner Prominenz in die Rolle des Schuldigen gedrängt worden zu sein, sagte Richter Jörg Hentschel in der Urteilsbegründung. Damit reagierte er auf entsprechende Vorwürfe, die Wolters Verteidiger in seinem Plädoyer erhoben hatte. Nach dem Schuldspruch muss Wolter seinen nach dem Unfall eingezogenen Führerschein für weitere drei Monate entbehren. Außerdem muss er je 3500 Euro an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Johanniter Unfallhilfe und die Bundesarbeitsgemeinschaft «Hilfe für Behinderte» zahlen. Über seinen Verteidiger ließ er Verzicht auf Rechtsmittel erklären.