Prozess um Tod des Schönheitschirurgen Franz Gsell Prozess um Tod des Schönheitschirurgen Franz Gsell: Anklage fordert lange Haftstrafen

Nürnberg - Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um den Tod des Nürnberger Schönheitschirurgen Franz Gsell 13 Jahre Gefängnis für die beiden Angeklagten gefordert. Die 38 und 45 Jahre alten Männer seien im Januar 2003 in Gsells Villa eingebrochen und hätten den Arzt so schwer verletzt, dass er wenig später starb, sagte Oberstaatsanwältin Jutta Schmiedel am Freitag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.
Die Verteidigung plädierte dagegen auf drei und bis fünf Jahre Haft nur wegen schweren Raubes. Gsell habe sich seine schweren Verletzungen möglicherweise durch einen Sturz auf der Treppe zugezogen.
Anklägerin Schmiedel sagte dagegen, die beiden Räuber hätten die Tat von langer Hand geplant. Sie seien maskiert gewesen und hätten zwei Äxte bei sich gehabt. Damit hätten sie den 76 Jahre alten gebrechlichen Mediziner bedroht und unter Druck zugesetzt, um an mehr Beute zu kommen. Sie seien des gemeinschaftlichen Raubes mit Todesfolge schuldig. Der schwer verletzte Arzt starb im Krankenhaus an Organversagen.
Die Verteidigung brachte dagegen erneut eine frühere Theorie ins Spiel: Vor den Einbrechern könnten möglicherweise Autoschieber in Gsells Haus gewesen sein, dabei könne etwas schief gegangen sein, und ein noch immer Unbekannter könnte Gsell verletzt haben.
Kurz nach dem Überfall 2003 hatten die Ermittler den Verdacht gehabt, dass der Überfall auf den Arzt mit einem versuchten Versicherungsbetrug von Gsells Ehefrau und Autoschiebern in Zusammenhang gestanden habe. Erst 2010 wurde einer der heute Angeklagten anhand eines DNA-Treffers an einem anderen Tatort ermittelt. Danach meldete sich ein Zeuge, der die Ermittler auf die Spur des zweiten Mannes brachte. (dpa)