Kriminalität Prozess um illegale Leiharbeit: Zwei Männer vor Gericht
Eine Bande schleust in großem Stil Menschen aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland. Die Täter agieren über ein kriminelles System, um Leiharbeiter auszubeuten. Die juristische Aufarbeitung dauert an.

Berlin - Weil sie an einem illegalen Leiharbeitersystem beteiligt gewesen sein sollen, stehen zwei Männer vor dem Berliner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 58 und 67 Jahre alten Angeklagten in den Jahren 2020 und 2021 als mutmaßliche Mitglieder einer Bande agierten. Ihnen wird unter anderem Beihilfe zur Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen vorgeworfen. Zu Prozessbeginn schwiegen die beiden Angeklagten.
Die Gruppierung soll laut Ermittlungen zwischen 2018 und Ende 2021 über Scheinfirmen in den baltischen Staaten mehr als 1.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter nach Deutschland geschleust und ausgebeutet haben. Nicht-EU-Bürger – überwiegend aus der Ukraine und der Republik Moldau - seien mit gefälschten Dokumenten als angebliche EU-Bürger nach Deutschland gebracht und illegal zu Unternehmen im Niedriglohnsektor vermittelt worden. Um die Gewinnmargen zu erhöhen, seien Betroffene schlechten Arbeitsbedingungen ausgesetzt worden. Willkürlich seien Abzüge vom Lohn erfolgt.
Kopf der Bande erhielt siebeneinhalb Jahre Haft
In einem ersten Prozess wurden im Juli 2023 fünf Angeklagte im Alter von 44 bis 57 Jahren unter anderem wegen des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern zu jeweils mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Gegen den Hauptangeklagten ergingen siebeneinhalb Jahre Haft. Zudem ordnete das Gericht im Fall des damals 50-Jährigen die Einziehung von sieben Millionen Euro an, die er aus illegalen Geschäften erlangt habe. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Im aktuellen Prozess geht es um insgesamt 67 geschleuste Menschen. Der 58-Jährige sei unter anderem für die Einstellung von Leiharbeitern zuständig gewesen. Zudem habe er Wohnungen besorgt, Arbeitspläne erstellt und Lohnberechnungen durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft strebt in seinem Fall die Einziehung von rund 60.000 Euro an.
Der 67-jährige Angeklagte soll über eine von ihm geführte Firma 15 aus der Ukraine stammende Arbeitnehmer von der Gruppierung geordert und weitervermittelt haben. Die Einziehung von knapp 90.000 Euro aus mutmaßlich illegalen Geschäften hat die Staatsanwaltschaft in seinem Fall beantragt.
Ein dritter Angeklagter fehlte aus gesundheitlichen Gründen. Das Verfahren gegen den 63-Jährigen wurde zur gesonderten Verhandlung abgetrennt. Für den Prozess sind 17 weitere Verhandlungstage bis zum 24. August terminiert.