Landgericht Bremen Prozess um getöteten Vermieter - lange Haftstrafen gefordert
Nicht Mord, sondern Totschlag: Im Prozess um einen getöteten Bremer Vermieter hat die Staatsanwaltschaft am Freitag den Schlussvortrag gehalten. Das Verfahren soll diesen Monat enden.

Bremen - Im Mordprozess um einen getöteten Vermieter aus Bremen hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Verurteilung der drei Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Totschlags gefordert. Ein 34-Jähriger soll demnach 13 Jahre und neun Monate ins Gefängnis, wie eine Sprecherin des Bremer Landgerichts am Freitag sagte. Ein 41 Jahre alter Angeklagter soll 14 Jahre und sechs Monate in Haft und ein 42-Jähriger für 13 Jahre und fünf Monate. Die beiden jüngeren Angeklagten waren Mieter des Getöteten.
Der Prozess begann bereits im Februar 2023. Die Staatsanwältin warf den Angeklagten beim Auftakt noch Mord aus Habgier vor. Die drei Deutschen sollen im April 2020 den Vermieter festgehalten, beraubt und getötet haben. Die Familie des Getöteten und später die Polizei gingen lange von einem Vermisstenfall aus. Von dem 46-jährigen Opfer sind trotz Suchaktionen der Ermittler im niedersächsischen Umland nicht alle Körperteile gefunden worden, wie die Gerichtssprecherin bestätigte.
Das Verfahren soll am 21. Juni fortgesetzt werden, dann soll die Verteidigung plädieren. Am 24. Juni könne das Verfahren mit einem Urteil enden.