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Prozess um Ehegerüchte Prozess um Ehegerüchte: Gerhard Schröder siegt gegen Regionalzeitung

21.01.2003, 15:17
Journalisten drängen sich am Dienstag (21.01.2003) im Berliner Landgericht um den Rechtsanwalt Michael Nesselhauf, der Bundeskanzler Gerhard Schröder in dessen Streit mit der Märkischen Oderzeitung um die Verbreitung von Gerüchten über dessen Ehe vertritt. Schröder hat die einstweilige Verfügung gegen das Blatt zurückgezogen; sein Anwalt Nesselhauf verzichtete auf eine Klage gegen die Zeitung. (Foto: dpa)
Journalisten drängen sich am Dienstag (21.01.2003) im Berliner Landgericht um den Rechtsanwalt Michael Nesselhauf, der Bundeskanzler Gerhard Schröder in dessen Streit mit der Märkischen Oderzeitung um die Verbreitung von Gerüchten über dessen Ehe vertritt. Schröder hat die einstweilige Verfügung gegen das Blatt zurückgezogen; sein Anwalt Nesselhauf verzichtete auf eine Klage gegen die Zeitung. (Foto: dpa) dpa

Berlin/dpa. - Im Streit um die Verbreitung von Gerüchten über seine Ehe hat Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) am Dienstag vor Gericht einen Sieg errungen. Das Berliner Landgericht bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen einen Journalisten, der in der «Märkischen Oderzeitung» (MOZ) Gerüchte über einen Ehestreit zwischen Schröder und seiner Frau Doris Schröder-Köpf verbreitet hatte. Der Artikel betreffe die Privatsphäre und es gebe kein öffentliches Interesse an der Verbreitung von Gerüchten, erklärte der Richter.

   Allerdings ist mit der Entscheidung gegen den Journalisten Gunther Hartwig der Streit um die Verbreitung der Gerüchte noch nicht beendet. Schröders Anwalt Michael Nesselhauf kündigte nach dem Prozess an, er werde «postwendend» beim Landgericht Berlin eine Unterlassungsklage in einem Hauptsacheverfahren gegen die Zeitung selbst einreichen.

Wegen eines Formfehlers hatte Nesselhauf auf die Rechtswirkung einer ersten Verfügung gegen das Blatt verzichtet. Er hatte im Vorfeld versäumt, die einstweilige Verfügung gegen die «MOZ» auch deren Anwalt Johannes Weberling zuzustellen. Die Unterlassungs-Klage werde aber identisch mit dem Inhalt jener Verfügung sein. Der strittige Artikel war auch in der «Südwest Presse» (Ulm) erschienen.

«Wir haben in der Sache uneingeschränkt Recht bekommen», sagte Nesselhauf. In einem neuen Verfahren müsse nun die «MOZ» darlegen, dass ihre Berichterstattung richtig ist. «Sie kann dabei nicht das Ehepaar Schröder als Zeugen laden, sondern muss die Beweise für die Richtigkeit aus eigener Kraft erbringen», sagte der Schröder-Anwalt.

Der Vorsitzende Richter Michael Mauck betonte, mit Gerüchten können man «jeden totschlagen». Auch wenn Schröder sein Privatleben in der Öffentlichkeit ausbreite, bestehe weiterhin das Recht auf Schutz der Privatsphäre. Politiker müssten sich nicht alles gefallen lassen.

Schröder selbst hatte in seiner ersten Pressekonferenz in diesem Jahr Medien vorgeworfen, sie hätten «das Recht auf Lüge» mit ihrer Berichterstattung über angebliche Eheprobleme beansprucht. Es gebe durchaus ein Recht auf Berichterstattung über das Privatleben von Politikern, hatte Schröder eingeräumt. «Es gibt aber keinerlei Recht zu lügen».

Der «MOZ»-Anwalt Johannes Weberling erklärte, die Kanzlergattin selbst habe sich aktiv an der öffentlichen Darstellung ihres Privatlebens beteiligt. Der Anwalt legte Presseberichte mit Interviews der Kanzlergattin mit Einzelheiten über ihr Zusammenleben mit Schröder vor.

Gleichzeitig wies der Anwalt den Vorwurf zurück, mit der Darstellung der Gerüchte sei Schröders Privatleben beschädigt worden. «In jeder normalen, vernünftigen Ehe gibt es Ehekrach», sagte Weberling und schlug vor, «das Kriegsbeil» zwischen dem Kanzler und der Zeitung zu begraben. «Das sieht mein Mandant gänzlich anders», erwiderte der Schröder-Anwalt.

Journalisten drängen sich am Dienstag (21.01.2003) im Berliner Landgericht um den Rechtsanwalt Michael Nesselhauf, der Bundeskanzler Gerhard Schröder in dessen Streit mit der Märkischen Oderzeitung um die Verbreitung von Gerüchten über seine Ehe vertritt. Schröder hat die einstweilige Verfügung gegen das Blatt zurückgezogen; sein Anwalt Nesselhauf verzichtete auf eine Klage gegen die Zeitung. (Foto: dpa)
Journalisten drängen sich am Dienstag (21.01.2003) im Berliner Landgericht um den Rechtsanwalt Michael Nesselhauf, der Bundeskanzler Gerhard Schröder in dessen Streit mit der Märkischen Oderzeitung um die Verbreitung von Gerüchten über seine Ehe vertritt. Schröder hat die einstweilige Verfügung gegen das Blatt zurückgezogen; sein Anwalt Nesselhauf verzichtete auf eine Klage gegen die Zeitung. (Foto: dpa)
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Johannes Weberling, Rechtsanwalt der Märkischen Oderzeitung, beantwortet am Dienstag (21.01.2003) im Berliner Landgericht die Fragen der Journalisten. Weberling vertritt das Blatt im Streit mit Bundeskanzler Gerhard Schröder um die Verbreitung von Gerüchten über dessen Ehe. Schröder hat die einstweilige Verfügung gegen die Zeitung zurückgezogen; sein Anwalt Nesselhauf verzichtete auf eine Klage gegen die Zeitung. (Foto: dpa)
Johannes Weberling, Rechtsanwalt der Märkischen Oderzeitung, beantwortet am Dienstag (21.01.2003) im Berliner Landgericht die Fragen der Journalisten. Weberling vertritt das Blatt im Streit mit Bundeskanzler Gerhard Schröder um die Verbreitung von Gerüchten über dessen Ehe. Schröder hat die einstweilige Verfügung gegen die Zeitung zurückgezogen; sein Anwalt Nesselhauf verzichtete auf eine Klage gegen die Zeitung. (Foto: dpa)
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