Prozess Prozess: Staatsanwaltschaft akzeptiert Urteil gegen Becker

München/dpa. - Boris Becker muss wegen seiner Steueraffäre endgültig nicht hinter Gitter: Die Münchner Staatsanwaltschaft akzeptiert die Bewährungsstrafe gegen den 34-jährigen. Sie wird nicht mit einer Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein härteres Urteil beantragen, um Becker ins Gefängnis zu schicken. Das hat Staatsanwalt Matthias Musiol am Montag in München ohne Angabe von Gründen mitgeteilt. «Ich bin froh und erleichtert, dass das Urteil nun auch rechtskräftig wird», erklärte Becker nach Angaben seines Medienberaters Robert Lübenoff. Der dreimalige Wimbledonsieger ist damit zwar vorbestraft, bleibt aber ein freier Mann.
Becker war am vergangenen Donnerstag vom Landgericht München I wegen Hinterziehung von Steuern in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro zu zwei Jahren Bewährungsstrafe sowie 500 000 Euro Geldauflagen verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts hatte der dreifache Wimbledonsieger in den Jahren 1991 bis 1993 zwar offiziell seinen Wohnsitz im Steuerparadies Monaco, tatsächlich habe er aber seinen Lebensmittelpunkt in München gehabt. Der Angeklagte habe gewusst, dass er damit in Deutschland voll steuerpflichtig gewesen wäre, dennoch habe er seine Münchner Wohnung dem Finanzamt verschwiegen, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung.
Becker selbst hatte das Urteil noch im Gerichtssaal akzeptiert und gesagt, er werde dagegen keine Rechtsmittel einlegen. «Ich bin frei - das ist das Wichtigste.» Staatsanwalt Musiol hatte zunächst ein strengeres Urteil für nötig gehalten und in seinem Plädoyer vor Gericht dreieinhalb Jahre Haft gefordert.
Die Staatsanwaltschaft hatte sich die Frage von Rechtsmitteln gegen das Urteil zunächst noch offen gehalten. Damit bestand für Becker weiter die Gefahr, dass der BGH eine strengere Strafe verhängen und ihn doch hinter Gitter schicken könnte. Denn nur Haftstrafen bis zwei Jahre können zur Bewährung ausgesetzt werden. Diese Sorge ist der gebürtige Leimener nun los. Das Urteil wird an diesem Freitag rechtskräftig.
Das Urteil gegen Becker halten 58 Prozent der Deutschen nach einer repräsentativen Forsa-Umfrage für angemessen. 29 Prozent meinen dagegen, die Richter hätten zu milde geurteilt, wie die Umfrage im Auftrag des Fernsehsenders RTL ergab. 10 Prozent der Deutschen empfinden demnach das Urteil als zu hart. Für die Umfrage hatte Forsa am 24. und 25. Oktober insgesamt 1002 Bundesbürger befragt.
Nach seiner Steuernachzahlung von fast 3,1 Millionen Euro für die Jahre 1991 bis 1995 sieht sich Becker unterdessen mit weiteren Millionenforderungen des Münchner Finanzamtes konfrontiert. Der Fiskus wolle rund 3 Millionen Euro für die Jahre 1985 bis August 1991 eintreiben, bestätigte Beckers Rechtsanwalt Jörg Weigell einen Bericht des Nachrichtenmagazins «Focus». Die Forderungen seien aber unbegründet, man stehe dazu in Verhandlungen mit dem Finanzamt. Die Behörde hatte ihre Forderung mit angeblichen Scheinverträgen zwischen Becker und den Firmen seines damaligen Managers Ion Tiriac begründet.
Becker hatte die Steuersumme für 1991 bis 1995 in der Hoffnung auf strafmildernde Auswirkung kurz vor seinem Münchner Strafprozess bezahlt. Sein Berater Robert Lübenoff bestätigte «Focus»- Informationen, wonach Becker den Internetanbieter T-Online wegen unzulässiger Werbung mit seiner Person auf Zahlung von 5,8 Millionen Euro verklagt habe.
