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Prozess Prozess: Schauspieler Günther Kaufmann ist weder Täter noch Gehilfe

26.01.2005, 09:18
Lachend geht der Schauspieler Günther Kaufmann am Mittwoch (26.01.2005) im Landghericht Augsburg zum Schwurgerichtssaal. Im Wiederaufnahmeverfahren um den gewaltsamen Tod des Steuerberaters von Günther Kaufmann hat das Landgericht Augsburg den 57-jährigen Schauspieler freigesprochen. In seinem ersten Prozess in München war Kaufmann Ende 2002 auf Grund seines eigenen falschen Geständnisses wegen schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. (Foto: dpa)
Lachend geht der Schauspieler Günther Kaufmann am Mittwoch (26.01.2005) im Landghericht Augsburg zum Schwurgerichtssaal. Im Wiederaufnahmeverfahren um den gewaltsamen Tod des Steuerberaters von Günther Kaufmann hat das Landgericht Augsburg den 57-jährigen Schauspieler freigesprochen. In seinem ersten Prozess in München war Kaufmann Ende 2002 auf Grund seines eigenen falschen Geständnisses wegen schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. (Foto: dpa) dpa

Augsburg/dpa. - Der Schauspieler Günther Kaufmann (57) istvon jeder Schuld am gewaltsamen Tod seines Münchner Steuerberatersfreigesprochen worden. Kaufmann habe die Tat weder begangen noch eineRolle als Mittäter, Anstifter und Gehilfe gespielt, befand dasLandgericht Augsburg in seinem am Mittwoch verkündeten Urteil. Damitwurde im Wiederaufnahmeverfahren ein Urteil des Landgerichts MünchenI aufgehoben, das Kaufmann Ende 2002 wegen versuchter räuberischerErpressung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt hatte.Kaufmann zeigte sich erleichtert: «Ich bin sehr zufrieden, dieVerhandlung war äußerst fair.»

Grundlage für das Münchner Urteil war ein falsches Geständnis vonKaufmann gewesen. Erst nach der Festnahme der drei wirklichen Täterin Berlin hatte Kaufmann sein Geständnis widerrufen und eineWiederaufnahme seines Verfahrens beantragt. Nach zwei Jahren und neunMonaten hinter Gittern - einschließlich der Untersuchungshaft - warder aus Filmen von Rainer Werner Fassbinder bekannte Schauspielerwieder frei gelassen worden. Die drei wirklichen Täter wurden imNovember 2004 wegen Raubes mit Todesfolge zu Freiheitsstrafenzwischen zehneinhalb und 14 Jahren verurteilt.

Mit seinem Freispruch für Kaufmann folgte das Augsburger Gerichtden gleich lautenden Anträgen von Staatsanwaltschaft undVerteidigung. Wegen des falschen Geständnisses lehnte das Gerichteine Haftentschädigung für Kaufmann ab, was dieser auch akzeptierte.

Der Schauspieler hatte sein falsches Geständnis später damitbegründet, dass er seine todkranke - und inzwischen an Krebsgestorbene - Ehefrau Alexandra vor harten Polizeiverhören habeschützen wollen. «Dieses Motiv macht uns nach wie vor Probleme»,betonte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rothermel in derUrteilsbegründung. «Mit Sicherheit ist dieses Verfahren ein Schulfallfür alle Juristen, der Anlass gibt, über die Richtigkeit vonGeständnissen nachzudenken.»

Rothermel wies darauf hin, dass Kaufmann sein falsches Geständnismehrmals wiederholt habe. Dies habe er erstaunlicherweise auch dannnoch getan, als er bereits von drei namhaften Rechtsanwältenvertreten worden sei. «Das Gericht geht davon aus, dass er denAnwälten die ungeschminkte Wahrheit gesagt hat.» Nach dem Widerrufseines Geständnisses hatte sich der Schauspieler zwei neue Anwälteaus Berlin genommen.

Der Beweisaufnahme zufolge war das Berliner Trio von KaufmannsEhefrau Alexandra zu dem Überfall auf den Steuerberater angestiftetworden, ohne dass der Schauspieler davon etwas wusste. Das Triowollte den Steuerberater berauben und sollte ihn vermutlich aucheinzuschüchtern. Denn mit ihm hatte Alexandra Kaufmann großeKonflikte, weil sie sich bei ihm unter falschen Angaben ein Darlehenvon rund 430 000 Euro erschwindelt hatte.

Zu Kaufmanns Fingerabdrücken im Haus des Steuerberaters erklärtedas Gericht, dass diese von früheren Aufenthalten des Schauspielersstammen könnten. Für einen konkreten Tatverdacht reichten dieFingerabdrücke allein nicht aus.