Prozess Prozess: Pumuckl darf Freundin im Malwettbewerb bekommen

München/dpa. - Der Kobold Pumuckl darf zumindest in einemMalwettbewerb eine Freundin bekommen. Die ursprüngliche ZeichnerinBarbara von Johnson dürfe die Ansicht vertreten, Pumuckl habe eineFreundin verdient, entschied das Landgericht München I am Donnerstag.Damit habe sie der Autorin Ellis Kaut deren Urheberschaft nichtstreitig gemacht und ihr Urheberpersönlichkeitsrecht nicht verletzt.Das Gericht blieb damit auch im ausführlicheren Hauptsacheverfahrenbei seiner Einschätzung - das Urteil im Eilverfahren im vergangenenMai war genauso ausgefallen.
Hintergrund des Streits war ein Auftritt Johnsons in einemMünchner Lokalsender, bei dem sie einen Kindermalwettbewerb unter demMotto «Eine Freundin für Pumuckl» unterstützte. Der Gewinner solltean einer «Hochzeit» teilnehmen dürfen.
Kaut hatte argumentiert, Pumuckl altere nicht und bleibe ein Kind.Ihm eine Freundin zu geben oder ihn gar verheiraten zu wollen, seigeschmacklos. Außerdem sei der Kobold ein Geistwesen und Geisterkönnten nicht heiraten. Eine Geschichte mit einer «Pumuckeline» wirdes auch nach dem Urteil nicht geben - denn das Schreiben bleibt KautsSache. Und die 87-jährige Autorin hat schon im vergangenen Jahrkeinen Zweifel gelassen: Es komme für sie nicht in Frage, dem Pumuckleine «dumme, überflüssige und dramaturgisch nur störende» Pumuckelinezur Seite zu geben.