Prozess Prozess: Der Vierfachmord von Eislingen
Eislingen/dpa. - DAS MOTIV: Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass AndreasH. seine Familie aus Habgier erschoss, weil er das Vermögen derFamilie alleine erben wollte. Außerdem sei ihm sein Vater lästiggewesen. Frederik B. soll die Bluttat als «Freundschaftsdienst»verübt haben.
DIE TÄTER: Die beiden Angeklagten wurden immer wiederals «nette Jungs» beschrieben. Zudem galten sie als offen, gutintegriert, hilfsbereit und freundlich. Der 19-jährige Andreas H. warauf dem Jakobsweg gewandert. Er brachte beim DLRG kleinen Mädchen dasSchwimmen bei. Außerdem war er Schulsprecher in der Realschule.Der 20-jährige Frederik B. wurde hingegen eher als introvertiert undscheu beschrieben. Der Gutachter attestierte ihm ein Asperger-Syndrom, eine Art Autismus. Beide Angeklagten waren Mitglied imSchützenverein.
Während des Prozesses vor dem Landgericht Ulm würdigten sichdie beiden einst so eng befreundeten Schulkameraden keines Blickes.Beide trugen Fußfesseln. Erst in seinem Schlusswort entschuldigtesich der 19-Jährige bei seinem Freund. Der 20-Jährige gab zu, dassdie Freundschaft zu Andreas H. «sehr schlecht war».
DIE PLÄDOYERS: Die Staatsanwältin forderte für den Sohn dergetöteten Familie eine lebenslange Freiheitsstrafe. Für den 19-Jährigen beantragte die Staatsanwältin zudem, eine besondere Schwereder Schuld festzustellen und im Urteil eine spätereSicherungsverwahrung vorzubehalten. Sein 20 Jahre alter Schulfreundsoll wegen Mordes eine Jugendstrafe von zehn Jahren bekommen.
Die Verteidiger forderten für ihre Mandanten Jugendstrafen. Einkonkretes Strafmaß ließen sie offen. Andreas H. sei keineswegs soreif, wie ihn Zeugen beschrieben hätten, sagte sein Verteidiger. Erwies zudem das Motiv der Habgier zurück. Vielmehr sei der heute 19-Jährige in seiner Familie psychischer Gewalt ausgesetzt gewesen.Andreas H. sei nicht mit der Autorität des Vaters zurechtgekommen.Der Verteidiger von Frederik B. forderte das Gericht auf, dasGeständnis seines Mandanten beim Strafmaß zu würdigen.
DER PROZESS: Das Landgericht Ulm verhandelte in einernichtöffentlichen Sitzung ohne Zuschauer. Zugelassen warennur die Eltern von Frederik B. und einige Journalisten.