Prozess Prozess: Angeklagter nach viereinhalb Jahren Haft freigesprochen

Mannheim/dpa. - Er soll eineHaftentschädigung erhalten. Das Gericht hielt es für nicht bewiesen,dass der Angeklagte Harry Wörz die Tat begangen hat.
Wörz war 1998 vom Landgericht Karlsruhe zu elf Jahren Haftverurteilt worden, weil er versucht haben soll, seine damalige Frauumzubringen. Die damals 26 Jahre alte Polizistin war in der Nacht zum29. April 1997 in ihrer Birkenfelder Wohnung mit einem Wollschalbeinahe erdrosselt worden. Sie ist seit der Tat schwersthirngeschädigt.
Der jetzige Freispruch wird voraussichtlich noch vomBundesgerichtshof überprüft. Die Staatsanwaltschaft und auch derAnwalt des Opfers wollen Revision einlegen.
Wörz, der seit November 2001 vorerst auf freiem Fuß war, kämpfteseit Jahren um seine Rehabilitierung. Das Landgericht Karlsruhe hatteden gelernten Installateur und Bauzeichner 1998 in einemIndizienprozess verurteilt.
Nachdem eine Zivilkammer des Karlsruher Landgerichts vor mehr alsvier Jahren überraschend eine Schmerzensgeldklage des Opfers gegenden angeblichen Täter abgewiesen hatte, tauchten Zweifel an seinerSchuld auf. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe ließ ihn frei.Vergangenes Jahr ordnete das OLG die - zunächst vom MannheimerLandgericht verweigerte - Wiederaufnahme des Prozesses an.
Der seit dem 30. Mai laufende Prozess brachte keine abschließendeKlarheit darüber, ob ein anderer Täter in Betracht kommt. Das Gerichthatte den damaligen Geliebten des Opfers, einen PforzheimerPolizeikollegen, als Zeugen vernommen. Der anfangs ebenfalls unterVerdacht stehende 46-Jährige war unmittelbar vor der Tat in einemGefühlszwiespalt, weil ihn seine Ehefrau ultimativ dazu aufgeforderthatte, die Beziehung zur Geliebten zu beenden. Allerdings versichertseine Frau, er sei in der Tatnacht zum 29. April 1997 zu Hausegewesen.