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Prominente vor Gericht Prominente vor Gericht: Ryder klaut, Becker zahlt, Jackson humpelt

06.12.2002, 07:53
Winona Ryder hat es geschafft. Der Prozess ist vorüber, sie ist zwar schuldig gesprochen worden, muss aber nicht ins Gefängnis (Foto: dpa)
Winona Ryder hat es geschafft. Der Prozess ist vorüber, sie ist zwar schuldig gesprochen worden, muss aber nicht ins Gefängnis (Foto: dpa) AFP

Hamburg/dpa. - 2002 war das Jahr der Prominenten - vor Gericht. Zahlreiche Stars und Sternchen aus Musik, Film und Sport mussten sich vor einer Jury oder einem Richter verantworten. Einige haben ihr Urteil bereits erhalten, andere müssen noch zittern.

BORIS BECKER: Der Ex-Tennisstar kann aufatmen. Trotz seiner Steuerhinterziehung von umgerechnet rund 1,7 Millionen Euro bleibt der zum Zeitpunkt des Prozesses 34-Jährige auf freiem Fuß. Das Landgericht München I verurteilte ihn für das rund zehn Jahre zurückliegende Delikt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe. Zusätzlich muss Becker eine Geldbuße von 200 000 Euro als Bewährungsauflage zahlen, die mehreren karitativen Einrichtungen zu Gute kommt. «Das Leben hat mich wieder. Ich werde mir mein Glück wieder erarbeiten», sagte Becker wenig später sichtlich erleichtert.

WINONA RYDER: War es Ladendiebstahl oder hat sie nur für eine Rolle geübt? Hollywoodstar Winona Ryder («Das Geisterhaus») hatte in Beverly Hills einen Gerichtstermin nach dem anderen, weil sie nach Meinung der Anklage im Nobelkaufhaus Saks Fifth Avenue kräftig zugelangt hatte. Ihr Anwalt stellte das Ganze als Missverständnis dar. Eine Angestellte sagte aber, Ryder habe in einer Umkleidekabine die Sicherheitsetiketten abgeschnitten, auch ein Video galt als Beweis. Im November kam dann der Schuldspruch für die 31-Jährige, den die Fernsehkameras live übertrugen und dabei eine blasse Winona Ryder zeigten. Ihrer Karriere hat der Prozess aber anscheinend nicht geschadet: Ryder sollen nach Aussage ihres Managements zahlreiche Rollenangebote vorliegen.

MICHAEL JACKSON: Es war ein etwas bizarrer Auftritt vor Gericht im kalifornischen Santa Maria. Die eigentliche Streitsache, die Schadenersatzforderung des früheren Münchner Konzertveranstalters Marcel Avram in Höhe von umgerechnet 21 Millionen Euro, geriet angesichts der Diskussionen um «Jackos» mehrfach operierte und seltsam künstlich aussehende Nase fast in den Hintergrund. Auch sein anfangs abwesendes Verhalten im Zeugenstand, sein humpelndes Erscheinen auf Krücken (Spinnenbiss in den Fuß) sowie sein Ausflug zur Bambi-Verleihung nach Berlin, wo der 44-Jährige seinen neun Monate alten Sohn aus dem Hotelfenster baumeln ließ, trugen nicht zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit des einstigen Megastars bei. Im Prozess geht es um den Vorwurf, Jackson habe zwei von Avram organisierte Millenniumskonzerte platzen lassen - er bestreitet dies.

PAUL BURRELL: Das Eingreifen der britischen Königin Elizabeth II. kam völlig überraschend: Nach ihrer Intervention wurde der ehemalige Butler und Vertraute von Prinzessin Diana, Paul Burrell, vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen. 300 persönliche Andenken sollte er gestohlen haben, den größten Teil von der 1997 tödlich verunglückten Diana. Das plötzliche «Geständnis» der Queen, sie habe von seinem royalen Besitz gewusst, bereitete dem Verfahren ein jähes Ende. Schnell wurde über die Motive des plötzlichen Einschreitens spekuliert und die Frage aufgeworfen, ob es bei dem Prozess mit rechten Dingen zuging. Weniger Schützenhilfe hatte dagegen Prinzessin Anne. Die Tochter der Königin ist nach einem Angriff ihres Hundes auf zwei Kinder das erste Mitglied des Königshauses seit über 350 Jahren, das von einem Gericht verurteilt wurde.