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Weihnachtsmarktanschlag Polizeidirektor: Mobile Sperren nicht dauerhaft vorgesehen

Was wusste die Polizei vor dem Anschlag über den Magdeburger Todesfahrer und wie waren die mobilen Sperren gedacht? Im Untersuchungsausschuss wird energisch nachgefragt. Manches bleibt offen.

Von dpa Aktualisiert: 15.08.2025, 14:42
„Eine dauerhafte Sperre war nicht vorgesehen“, sagt Landespolizeidirektor Mario Schwan.
„Eine dauerhafte Sperre war nicht vorgesehen“, sagt Landespolizeidirektor Mario Schwan. Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Magdeburg - Bei der Sicherung des Magdeburger Weihnachtsmarkts waren laut Sachsen-Anhalts Landespolizeidirektor Mario Schwan keine dauerhaften mobilen Sperren mit Fahrzeugen vorgesehen. Die Sperren sollten nur bei einer konkreten Gefahr errichtet werden, um diese abzuwehren, sagte Schwan im parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Landtags. „Eine dauerhafte Sperre war nicht vorgesehen“, so Schwan. Wie bereits andere Vertreter der Polizei betonte auch Schwan, dass es vorab keine Hinweise auf eine konkrete Anschlagsgefahr gegeben habe.

Der Landespolizeidirektor hatte knapp zwei Monate vor dem Anschlag in einem Erlass darauf gedrungen, die Sicherheit von Veranstaltungen durch mobile und feste technische Sperren zu verbessern. Die Polizeiinspektionen sollten dafür die Veranstalter und die kommunalen Sicherheitsbehörden sensibilisieren und nach eigener Lagebeurteilung unter anderem in Magdeburg „an geeigneten Zugängen ggf. mobile Sperren durch das Postieren von Fahrzeugen“ errichten.

Kritik an Führung von Beamten aus der Ferne

Der Erlass gebe einen bestimmten Rahmen vor, so Schwan nun im Ausschuss dazu. Die Umsetzung sei aber von den konkreten Gegebenheiten vor Ort abhängig, sagte er. 

Kurz vor Weihnachten war im Dezember 2024 ein 50-Jähriger aus Saudi-Arabien mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gefahren. Dabei wurden sechs Menschen getötet und mehr als 300 weitere verletzt. Der Täter war mit einem Auto zwischen einer Fußgängerampel und einer Betonblocksperre auf den Weihnachtsmarkt gefahren.

Schwan übte im Ausschuss auch Kritik an der Landespolizei. Im Juni war zum Beispiel bekanntgeworden, dass ein Einheitsführer der Polizei, der den regulären Einsatz von rund 20 Beamten am Anschlagsabend in Magdeburg koordinierte, nicht selbst vor Ort war. Er hatte die Führung zunächst von einem Dienstgebäude aus der Ferne übernommen. Dies sei nicht richtig gewesen, sagte Schwan.

LKA-Abteilung stufte Täter als „Vielschreiber“ ein

Zuvor war im Ausschuss erneut deutlich geworden, dass der Täter Taleb A. lange vor dem Anschlag im Landeskriminalamt (LKA) bekannt war. So wurde etwa im Dezember 2023 im LKA eine interne E-Mail verschickt, in der es um eine Straftat von Taleb A. ging.

Der Vorgang sei damals in seiner Abteilung abgelegt worden, sagte ein LKA-Beamter aus dem Bereich Gefährdungsbeurteilungen im Ausschuss. Man habe die Mail als Kopie erhalten und Taleb A. als „Vielschreiber“ eingeordnet, der sich besonders häufig an Behörden wende. Auch auf mehrfache Nachfrage der Abgeordneten blieb offen, wer diese Einschätzung in seiner Abteilung vornahm. „Ich kann nicht sagen, wer die Entscheidung getroffen hat“, sagte der LKA-Beamte.

Beamter: Keine Hinweise auf konkrete Gefahr für Anschläge

Welche Konsequenzen es nach der Einschätzung als „Vielschreiber“ gab, blieb ebenfalls offen. Dies sei im Einzelfall abzuwägen, man könne das nicht pauschal sagen, so der LKA-Beamte. 

Auch er machte deutlich, dass im Vorfeld der Todesfahrt keine Hinweise auf eine konkrete Gefahr für Anschläge auf Weihnachtsmärkte vorlagen. Es habe zwar eine abstrakte Gefahr bestanden, Deutschland sei unverändert ein Ziel dschihadistischer Organisationen, sagte er. Es habe jedoch keine Hinweise auf eine konkrete Gefahr gegeben.