Abholzung in Bialowieza-Urwald Polen verstößt gegen EU-Naturschutzrecht mit Abholzung in Urwald

Luxemburg - Polen verstößt mit der Abholzung von Bäumen im geschützten Bialowieza-Urwald laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen das Naturschutzrecht der Union.
Die Ausbreitung des Borkenkäfers rechtfertige nicht den Bewirtschaftungsplan und die Abholzung in dem Urwald, heißt es in dem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil. Damit entsprach der Gerichtshof einer Klage der EU-Kommission gegen Polen in vollem Umfang.
„Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung“
Der Urwald steht in Teilen unter dem Naturschutz der EU-Habitat-2000-Richtlinie und ist wegen seltener Tierarten ein „Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung“. Nach Auffassung der EU-Kommission handelt es sich um einen der am besten erhaltenen Naturwälder Europas.
Laut Urteil wurde im polnischen Bewirtschaftungsplan von 2015 aber nicht der Borkenkäfer als potenzielle Gefahr für das Naturschutzgebiet benannt, „sondern die Entfernung von ihm befallener hundertjähriger Fichten und Kiefern“. Der EuGH kam deshalb zu dem Schluss, dass die großflächigen Abholzungen „zwangsläufig zur Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ streng geschützter Käfer führen. (afp)