Plädoyers Pflegebedürftige Ehefrau getötet - Haftstrafe beantragt
Ein 85-Jähriger soll seine chronisch kranke Frau mit einem Kissen erstickt haben. Die Mordanklage ließ die Staatsanwaltschaft nun fallen und plädierte vor Gericht auf Totschlag.

Mühlhausen - Ein 85-Jähriger soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen der Tötung seiner pflegebedürftigen Ehefrau für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft plädierte vor dem Landgericht Mühlhausen auf Totschlag in einem minderschweren Fall. Zunächst war der Mann wegen Mordes angeklagt gewesen. Die Verteidigung beantragte eine Bewährungsstrafe für den Rentner. Ihm wird vorgeworfen, in einer Januarnacht 2022 seine Frau im gemeinsamen Schlafzimmer mit einem Kissen erstickt zu haben.
Zum Prozessauftakt Anfang Mai erklärte der Angeklagte, er habe seine chronisch kranke Frau von ihren Qualen erlösen wollen. Die Situation, dass er vor allem nachts allein für die Pflege seiner Frau verantwortlich gewesen sei, habe ihn stark belastet.
Bei der Anklageverlesung hatte auch die Staatsanwältin darauf verwiesen, dass die Ehefrau schon lange unter Schmerzen gelitten habe. Zudem habe sich ihr Zustand einige Zeit vor der Tat weiter verschlechtert. Der Angeklagte habe sie überwiegend allein betreut, was ihn physisch und psychisch belastete.