Gaza-Krieg Palästina-Camp darf zurück ans Kanzleramt, allerdings leiser
Die Polizei ordnete die Räumung eines Protestcamps am Kanzleramt gegen den israelischen Militäreinsatz im Gazastreifen an. Dagegen haben Aktivisten geklagt. Nun liegt die Gerichtsentscheidung vor.

Berlin - Ein propalästinensisches Protestcamp darf nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zurück ans Kanzleramt ziehen, nachdem es auf Anordnung der Polizei verlegt worden war. Die Aktivisten müssen künftig aber leiser sein, entschied das Gericht. Allerdings legte die Polizei gegen den Beschluss umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein.
Die Camp-Bewohner hatten ihr Lager am Montag nach wochenlangem Protest vom Kanzleramt an den Hauptbahnhof verlegen müssen. Die Polizei begründete diese Anordnung damit, dass es besonders abends und nachts zu Lärmbelästigungen gekommen sei.
Die Aktivisten zogen vor Gericht, und ihr am Montag eingegangener Eilantrag hatte jetzt teilweise Erfolg: Zwar sei die Arbeitsfähigkeit des Kanzleramts wegen des Lärms durch das Camp erheblich eingeschränkt, allerdings sei eine Verlegung nicht erforderlich gewesen. Es hätte gereicht, Lärmauflagen zu erlassen, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.
Diese Auflagen kommen nun vom Gericht: Zwar dürfen die Aktivisten zum Kanzleramt zurück, allerdings untersagte das Gericht die Verwendung von Hilfsmitteln, mit denen Krach gemacht werden kann, insbesondere Lautsprecher, Schlaginstrumente und Megafone.