Obdachlosen angezündet Obdachlosen in Berlin angezündet: Hauptangeklagter muss fast drei Jahre in Haft

Berlin - Im Prozess zu der Feuerattacke gegen einen schlafenden Obdachlosen hat das Landgericht Berlin den Hauptangeklagten Nour N. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die 13. Jugendstrafkammer des Landgerichts Berlin sprach ihn sechs Monate nach der Tat der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Der junge Mann hatte in der Nacht zum ersten Weihnachtsfeiertag auf dem U-Bahnhof Schönleinstraße in Kreuzberg ein brennendes Taschentuch auf eine Bank geworfen, auf der ein obdachloser Mann schlief. Die fünf Mitangeklagten von Nour N. im Alter von 16 bis 19 Jahren wurden zu Jugendstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, oder Jugendarrest verurteilt.
Anklage ging von versuchtem Mord aus
Die Angeklagten sind Flüchtlinge aus Syrien und Libyen. Sie waren nach der Tat mit der U-Bahn davongefahren. Der 37-jährige Obdachlose blieb unverletzt, weil Fahrgäste einer einfahrenden U-Bahn die Flammen löschen konnten. Das Tatgeschehen auf dem Bahnsteig war von einer Überwachungskamera der BVG gefilmt worden. Bis auf Nour N. hatten sich alle Angeklagten nach der Veröffentlichung ihrer Bilder selbst gestellt. Die Anklage ging von einem gemeinschaftlichen versuchten Mord aus.
Der Verteidiger Alexander Wendt hatte zuvor für eine Freiheitsstrafe für den 21-jährigen Hauptangeklagten Nour N. plädiert, die "zwei Jahre nicht überschreiten muss". Der Staatsanwalt hatte gegen Nour N. eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes zu vier Jahren Haft gefordert.
Das Gericht hatte zuvor bereits angedeutet, dass auch eine Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Frage kommen könnte. Das Delikt wiegt aus juristischer Sicht nicht so schwer wie versuchter Mord. Überraschend waren am Freitag bereits fünf Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden.