Verbraucher Niedersachsens Kommunen unterstützen Energiesparpläne
Sparen bei Licht und Heizung: Für die Umsetzung der Energiesparmaßnahmen der Bundesregierung wollen Niedersachsens Kommunen an einem Strang ziehen. Wegen der hohen Kosten haben sie aber auch klare Forderungen.

Hannover - Niedersachsens Kommunen unterstützen die seit diesem Donnerstag geltenden Energiesparmaßnahmen des Bundes, mahnen aber zeitgleich Änderungen wegen der hohen Kosten an. Die Verordnungen würden eingehalten, darüber hinaus seien sogar eigene zusätzliche Einsparungen beschlossen, sagte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Marco Trips. Mit den Energieeinsparverordnungen der Bundesregierung soll der Gasverbrauch laut Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ungefähr im Umfang von zwei bis zweieinhalb Prozent gesenkt werden.
Um Energie zu sparen, sind daher seit 1. September für ein halbes Jahr verschiedene Maßnahmen in Kraft. Öffentliche Gebäude dürfen in der Regel nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden. Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen ist bis auf wenige Ausnahmen tabu. Auch Leuchtreklamen und beleuchtete Werbetafeln werden von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag ausgeschaltet. Ladentüren sollen nicht mehr dauerhaft offen stehen, damit nicht zu viel Wärme entweicht.
Die Kommunen setzen die Vorgaben zwar um, ächzen Trips zufolge aber unter den hohen Energiekosten. Der Städtebund fordert daher Änderungen, um zumindest den Strompreis etwas einzufangen. „Auch müssen wir beim Windkraftausbau deutlich schneller werden“, sagte Trips. Verfahrensbeschleunigungen und Straffung von Rechtsfragen sollten schnell umgesetzt werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen fordert vor allem aus polizeilicher Sicht viel Bedacht. „Gerade in der dunklen Jahreszeit kann das kollektive Sicherheitsgefühl darunter leiden, wenn die Beleuchtung im öffentlichen Raum wegfällt, die auch durch das Anstrahlen von Werbeflächen und öffentlichen Gebäuden gewährleistet wird“, teilte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Niedersachsen mit. Abgesehen davon diene die Beleuchtung der Orientierung auch in Notfällen, hieß es von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Zudem müsse die Frage gestellt werden, wer die Umsetzung kontrollieren soll.