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Niedersachsen Niedersachsen: Toten Vater im Osterfeuer verbrannt und Rente kassiert

Von Thomas Wübker 04.05.2012, 13:49
Menschen stehen vor einem Osterfeuer. (SYMBOLFOTO: DPA)
Menschen stehen vor einem Osterfeuer. (SYMBOLFOTO: DPA) dpa

Osnabrück/dapd. - Der Hauptvorwurf ist gefährliche Körperverletzung: Die Frau hatte ihrem pflegebedürftigen, alkoholkranken Vater täglich vier Flaschen Wein gegeben. Hinzu kamen die Anklagepunkte gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung, weil sie nach seinem Tod im September 2009 seine Rente von monatlich 1.500 Euro kassiert hatte.

Insgesamt zahlte die Rentenversicherung rund 13.500 Euro, ehe der Schwindel aufflog. Mithilfe ihres mitangeklagten Ehemannes hatte sie die Leiche im April 2010 verbrannt. Der Mann wurde vom Landgericht freigesprochen. Wegen Verstoßes gegen das Bestattungsgesetz müssen beide eine Geldstrafe von 800 beziehungsweise 500 Euro zahlen.

Die Todesursache sei im Nachhinein nicht mehr feststellbar gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirschbaum. Ein natürlicher Tod sei aber wegen des schlechten gesundheitlichen Zustands des Vaters denkbar. Für das Gericht stehe fest, dass der Vater tot sei, da auch Spürhunde an der Stelle in der Scheune des familiären Hofs angeschlagen hätten, wo die Tochter den Leichnam zunächst verscharrt hatte.

Zwtl.: Frau will Vater Alkohol auf ärztlichen Rat gegeben haben

Die Angeklagte hatte den schwer alkoholkranken Vater im Mai 2007 bei sich aufgenommen hat. Der Vater sei zunehmend verwahrlost. Die Situation sei für die Frau zunehmend schwieriger geworden, da ihr Mann an Depressionen und später unter Alkoholismus gelitten und sich weder um seinen Schwiegervater noch um die beiden Adoptivkinder gekümmert habe, erklärte Kirschbaum. Ihre Stelle als Unternehmensberaterin, wo sie bis zu 8.000 Euro monatlich verdiente, habe sie aufgeben müssen, um die Pflege des Vaters bewerkstelligen zu können.

Dadurch, dass sie ihrem Vater vier Flaschen Wein pro Tag zur Verfügung gestellt habe, sei die Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung schuldig, sagte der Richter. Die Frau hatte vor Gericht betont, hier auf ärztlichen Rat gehandelt zu haben.

In dem Prozess hatte sie ausgesagt, ihren Vater am 10. Juli 2009 tot aufgefunden zu haben. Den Tod habe sie verheimlicht, weil sie sich wegen der Verwahrlosung des Vaters geschämt habe. Auch ihrem Mann, den Schwestern des Vaters und der Rentenversicherung habe sie nichts gesagt. Die monatliche Rente habe sie für den Unterhalt der Familie gebraucht, sagte sie.