Niedersachsen Niedersachsen: Bestechlicher Professor muss drei Jahre ins Gefängnis

Hildesheim/ddp. - Nach Auffassung desRichters verhalf der Mann Juristen gegen Bezahlung zur Promotion,obwohl sie zum Teil nicht die nötigen Voraussetzungen dafürmitbrachten. Der 53-Jährige sei der Bestechlichkeit in besondersschwerem Fall schuldig, weil er gewusst habe, dass er sich strafbarmacht, hieß es in der Urteilsbegründung. Darauf wiesen auch die vonihm angewandten Verschleierungstaktiken hin.
Die rund 150 000 Euro, die der Professor von einem Bremer Institutfür Promotionsberatung erhalten hatte, müssen trotz der Verurteilungnicht zurückgezahlt werden. Denn das Geld ist laut Gericht bereitsausgegeben, und der Jurist verfügt nicht über die entsprechendenfinanziellen Mittel für eine Rückzahlung.
Das Urteil ist rechtskräftig.