Bezirksamt Neukölln nutzt Vorkaufsrecht für Mietshaus
Berlin - Der Berliner Bezirk Neukölln hat nach längerer Unterbrechung wieder sein Vorkaufsrecht für ein Mietshaus genutzt. Weil es keine rechtlichen Widersprüche gab, sei der Kauf des Hauses in der Weichselstraße 52 nun rechtskräftig, teilte das Bezirksamt am Mittwoch mit. Der Übernahme des Hauses mit 21 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land stehe nichts mehr im Weg.
Es war die erste Nutzung des Rechts, seit das Bundesverwaltungsgericht im November 2021 die bis dahin übliche Praxis für unrechtmäßig erklärt habe. Es hatte geurteilt, die Annahme, dass der andere Käufer Mieter mutmaßlich verdrängen könnte, sei keine ausreichende Grundlage für das Vorkaufsrecht.
Seit dem Urteil war die Zahl der Anwendungsmöglichkeiten stark eingeschränkt - auf Objekte mit Missständen und Mängeln oder solche mit überwiegendem Leerstand. Das Bezirksamt Neukölln entwickelte nach eigenen Angaben ein Konzept für solche Fälle sogenannter Problemimmobilien. Ziel solcher Käufe ist es, Mieter vor hohen Mieterhöhungen zu schützen.