Fördermittel Neue Richtlinie vereinfacht Förderung im ländlichen Raum
Kommunen und Bürger, die den ländlichen Raum gestalten wollen, sollen sich mit weniger Bürokratie herumschlagen müssen, wenn sie Fördergelder erhalten. Ministerin Kraushaar sieht eine Entlastung.

Dresden - Initiativen für die Gestaltung des ländlichen Raums sollen durch eine neu gefasste Richtlinie weniger Aufwand bei der Abrechnung von Fördergeldern haben. Regelungen zum Verwendungsnachweis würden vereinfacht, teilte das Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung nach der Bestätigung durch das Kabinett mit. Initiativen müssten bei der Abrechnung bestimmter Förderungen beispielsweise keine Rechnungen mehr vorlegen.
„Im Ergebnis unterstützt die Richtlinie die Menschen in den Dörfern und Kleinstädten auf dem Land einmal mehr, damit sie ihre Heimat aktiv gestalten können“, sagte Landesentwicklungsministerin Regina Kraushaar (CDU).
Förderung für Entwicklung des ländlichen Raums
Die Vereinfachungen gelten etwa für die Programme „Vitale Dorfkerne“ und „Regionalbudgets“ zur Entwicklung des ländlichen Raums. Das Programm „Vitale Dorfkerne“ fördert seit 2016 Projekte, die zu gleichen Lebensverhältnissen in Dörfern und Kleinstädten beitragen sollen. Dazu zählten unter anderem neugestaltete Freizeitorte ebenso wie sanierte Veranstaltungs- und Gemeinschaftsräume. Mit den „Regionalbudgets“ werden seit 2019 kleine Projekte unterstützt.
Die Richtlinie umfasst auch den Förderbereich Ländliche Neuordnung, auch Flurbereinigung genannt. Diese klärt die Eigentumsverhältnisse von Flächen und ordnet diese gegebenenfalls neu und ermöglicht so beispielsweise Projekte zum Hochwasserschutz oder dem Bau neuer Wege im ländlichen Raum.