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Mutter aus Quedlinburg bot ihre Kinder zum Sex an  Mutter aus Quedlinburg bot ihre Kinder zum Sex an : Kinderschänder "böser als eine Klapperschlange"

Von Ingo Kugenbuch 13.05.2015, 10:16
Die beiden Angeklagten vor dem Landgericht Leipzig. Heinz-Dieter D. (rechts) soll nach der Verbüßung seiner Haftstrafe in die Sicherungsverwahrung.
Die beiden Angeklagten vor dem Landgericht Leipzig. Heinz-Dieter D. (rechts) soll nach der Verbüßung seiner Haftstrafe in die Sicherungsverwahrung. archiv/wohlfeld Lizenz

Quedlinburg/Leipzig - Heinz-Dieter D., 66, aus Bremerhaven hat sich immer genommen, was er wollte: Er war zweimal verheiratet, hatte später eine Affäre mit einer 15-Jährigen aus Quedlinburg. Er hat seine eigene Tochter und mehrere fremde Mädchen missbraucht. Er hat Swingerclubs ausprobiert und Kinderpornos gesammelt. „Er wird nehmen, was sich ihm bietet - und wenn es Kinder sind, nimmt er die“, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch vor dem Landgericht Leipzig in seinem Plädoyer.

Böser als eine Klapperschlange

Doch dem hat das Gericht im Wortsinne jetzt einen Riegel vorgeschoben: Die guten Zeiten sind für Heinz-Dieter D., von dem sein Schwager sagt, er sei „böser als eine Klapperschlange“, vorbei - er muss sechs Jahre in Haft und danach in die Sicherungsverwahrung. Ehe er wieder auf freien Fuß kommen könnte, wird er weit über 70 Jahre alt sein. Sein Mittäter Thomas W., 38, aus Oschatz ist am Mittwoch zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Heinz-Dieter D., der unter anderem wegen des Missbrauchs einer Fünfjährigen mehrere Jahre in Haft saß, hatte Thomas W. über eine russische Website kennengelernt. Beide Männer verabredeten sich im Harz, um dort zwei Mädchen aus Quedlinburg - zehn und 15 Jahre alt - zu missbrauchen. Die Mutter der Jüngeren - gleichzeitig die Schwester der Älteren - bekam 800 Euro dafür, dass sie die Kinder den Männern zum Sex überließ. In einer Wohnung in Wernigerode kam es zu „beischlafähnlichen Handlungen“, räumte Heinz-Dieter D. im Laufe des Verfahrens über seinen Anwalt ein. Nach den Angaben des 66-jährigen Täters mussten die Kinder eineinhalb bis zwei Stunden lang diverse Sexpraktiken über sich ergehen lassen. Dabei filmten und fotografierten sich die Männer gegenseitig. Die Frau aus Quedlinburg, die den Männern ihre Tochter und ihre Schwester verkauft hatte, war vom Landgericht Magdeburg bereits zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Sie hat dagegen Revision eingelegt.

„Es ist unvorstellbar, was Sie diesen Mädchen angetan haben“, sagte Jana Mayfarth in ihrem Plädoyer in Richtung Anklagebank. Die Anwältin vertritt das jüngere Opfer als Nebenklägerin. „Die Zehnjährige musste zwei Männer befriedigen. Für ein Kind in diesem Alter ist das einfach nur ekelhaft.“ Für die Opfer - das jüngere Mädchen ist mittlerweile in einem Kinderheim untergebracht - sei der Missbrauch „traumatisierend und lebensbestimmend“, so Jana Mayfarth. Die Bilder davon gingen ihr ein Leben lang nicht mehr aus dem Kopf. Als besonders beschämend empfinde sie, dass die Angeklagten an keiner Stelle des Verfahrens Reue gezeigt hätten. Immerhin: Sie haben sich mit der Nebenklage-Vertreterin auf die Zahlung von je 3 500 Euro Schmerzensgeld für das jüngere Opfer geeinigt.

Heinz-Dieter D.s Anwalt hatte eine Erklärung für die fehlende Entschuldigung seines Mandanten parat: Dieser habe keinen Kontakt zu dem ohnehin traumatisierten Opfer aufnehmen sollen. „Und wenn er sich entschuldigt hätte, würde ihm das eh niemand abnehmen“, sagte der Verteidiger. Trotzdem: Beide Angeklagten sagten in ihren „letzten Worten“ vor der Urteilsverkündung noch einige Sätze der Reue. „Ich bedauere es wirklich sehr“, behauptete etwa Heinz-Dieter D. „Es nagt und nagt an mir.“

Voll schuldfähig

Einen Einfluss auf das Urteil hatte die späte Reue allerdings wohl nicht: Die Kammer folgte komplett dem Antrag des Staatsanwalts, der zuvor gesagt hatte, die Strafe solle „ein Zeichen setzen“. „Durch Ihr Leben zieht sich wie ein roter Faden ein Hang zur Begehung sexueller Straftaten“, befand denn auch der Vorsitzende Richter Norbert Göbel in der Urteilsbegründung. Heinz-Dieter D. sei „therapieresistent“ und für die Allgemeinheit gefährlich. Zuvor hatte ein psychiatrischer Sachverständiger dem mehrfach vorbestraften Angeklagten die volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Bei ihm lägen keine Hinweise auf eine „psychopathologische Problematik“ vor, sagte er.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Verteidiger wollen in Revision gehen. (mz)